30.06.2021

Die letz­ten Bun­des­wehr­sol­da­ten haben Afgha­ni­stan heu­te ver­las­sen. Zurück blei­ben vie­le Orts­kräf­te und ihre Fami­li­en. Sie müs­sen umge­hend in Sicher­heit gebracht wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung muss die Ver­fah­ren end­lich trans­pa­rent gestalten.

Ange­sichts des heu­te erfolg­ten, voll­stän­di­gen Abzugs der Bun­des­wehr aus Afgha­ni­stan for­dert PRO ASYL die Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin auf, „offen­zu­le­gen, wie und auf wel­chem Wege die bedroh­ten Orts­kräf­te geret­tet wer­den“. Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL, kom­men­tiert: „Sie brau­chen Schutz, sie müs­sen aus­ge­flo­gen wer­den.“ Allein zu ver­kün­den, Deutsch­land tra­ge eine Ver­ant­wor­tung für die Orts­kräf­te, reicht nicht aus. Noch immer ist für die Betrof­fe­nen unklar, an wen sie sich wen­den kön­nen und wie die Bun­des­re­gie­rung sie bei der Aus­rei­se unter­stützt. Eine sol­che Ret­tungs­maß­nah­me kann nicht mit einem büro­kra­ti­sier­ten Antrags­ver­fah­ren erfol­gen. Wenn die Bun­des­re­gie­rung den Vor­wurf ent­kräf­ten will, Deutsch­land las­se die Orts­kräf­te im Stich, muss sie drin­gend dafür sor­gen, dass das wei­te­re Vor­ge­hen trans­pa­rent wird und die Aus­rei­se schnell mög­lich ist.

„Es ist mehr als irri­tie­rend, dass die Bun­des­wehr rund 22 000 Liter Bier, Wein und Sekt aus­ge­flo­gen hat, aber vie­le Men­schen, die für Deutsch­land gear­bei­tet haben, zurück­ge­las­sen wer­den“, sagt Burkhardt.

PRO ASYL ist in gro­ßer Sor­ge, dass auch der Fami­li­en­nach­zug von Afgha­ni­stan zu in Deutsch­land leben­den Schutz­be­rech­tig­ten voll­stän­dig zum Erlie­gen kommt. Denn die Visa-Abtei­lung der Deut­schen Bot­schaft in Kabul hat geschlos­sen, Visa­an­trä­ge auf Fami­li­en­nach­zug müs­sen in Islam­abad oder Neu-Delhi gestellt wer­den, was zeit­nah nicht mög­lich ist. Auch hier müs­sen unbü­ro­kra­ti­sche Lösun­gen gefun­den werden.

Ange­sichts der sich zuspit­zen­den Lage in Afgha­ni­stan for­dert PRO ASYL die Bun­des­län­der zudem auf, eigen­stän­dig einen Abschie­be­stopp für drei Mona­te zu erlas­sen. „Nie­mand darf jetzt abge­scho­ben wer­den. Die Abschie­be­flü­ge müs­sen ein­ge­stellt wer­den“, erklärt Burk­hardt. In die­ser Zeit muss das Aus­wär­ti­ge Amt einen aktu­el­len Lage­be­richt zu Afgha­ni­stan erstel­len, auf des­sen Grund­la­ge Gerich­te und das Bun­des­amt für Migra­ti­on die Situa­ti­on ange­mes­sen ein­schät­zen und beur­tei­len können.

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