PRO ASYL ver­ur­teilt die heu­ti­ge Mas­sen­ab­schie­bung von den grie­chi­schen Inseln in die Tür­kei aufs Schärfste.

„Das ist ein rechts­wid­ri­ger Akt der Unmensch­lich­keit. Es wird ein Exem­pel sta­tu­iert“, so Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

136 Men­schen wur­den am Mor­gen des 4. April auf zwei Schif­fe ver­bracht, die den Hafen von Les­bos in Rich­tung tür­ki­scher Küs­te ver­lie­ßen. Fron­tex zufol­ge befin­den sich unter den Abge­scho­be­nen haupt­säch­lich Men­schen aus Paki­stan, Ban­gla­desch und Marok­ko. Doch auch zwei syri­sche Flücht­lin­ge sei­en an Bord – dar­un­ter eine Frau, die frei­wil­lig aus­rei­se, so Fron­tex. 66 Men­schen wur­den von der Insel Chi­os abge­scho­ben. Der Pres­se­spre­cher der minis­te­ri­el­len Koor­di­nie­rungs­grup­pe für Flücht­lin­ge Yior­gos Kyrit­sis ver­si­cher­te, es sei­en nur Men­schen unter den Abge­scho­be­nen, die kei­nen Asyl­an­trag gestellt hät­ten. Beob­ach­te­rIn­nen vor Ort berich­ten jedoch: Unter den Abge­scho­be­nen von Chi­os sol­len auch afgha­ni­sche Schutz­su­chen­de sein. In Deutsch­land lag die Aner­ken­nungs­quo­te von afgha­ni­schen Asyl­su­chen­den im Jahr 2015 bei 77%. Es gibt Hin­wei­se, dass UNHCR unter­sagt wur­de, Kon­takt zu den Betrof­fe­nen auf­zu­neh­men. Hilfs- und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wird der Zugang zu den auf den grie­chi­schen Inseln inhaf­tier­ten Schutz­su­chen­den ver­wehrt. PRO ASYL befürch­tet, dass Mas­sen­aus­wei­sun­gen statt­fin­den, ohne dass die Betrof­fe­nen Zugang zu einem recht­staat­li­chen Asyl­ver­fah­ren gehabt hät­ten. Dazu gehört auch, dass gegen nega­ti­ve Ent­schei­dun­gen ein effek­ti­ver Rechts­be­helf ein­ge­legt wer­den kann.

PRO ASYL for­dert die sofor­ti­ge Been­di­gung der Abschie­bun­gen in die Tür­kei. „Das sind Mas­sen­ab­schie­bun­gen, bei denen der Rechts­staat außer Kraft gesetzt wird“, mahnt Gün­ter Burk­hardt. Die grie­chi­sche Regie­rung hat sich dem Druck der EU gebeugt. Nicht nur sie, die gesam­te EU ist dafür verantwortlich.

Die Tür­kei ist kein „siche­rer Dritt­staat“, der Flücht­lin­ge schützt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal zufol­ge schiebt die Tür­kei seit Mona­ten sys­te­ma­tisch Flücht­lin­ge ins syri­sche Kriegs­ge­biet zurück, dar­un­ter auch Frau­en und Kin­der. Nur einen Tag nach Unter­zeich­nung des Abkom­mens waren AI zufol­ge bereits 29 afgha­ni­sche Flücht­lin­ge rechts­wid­rig nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben worden.

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