17.08.2017
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Der bereits 2014 errichtete Zaun reicht Bulgarien nicht mehr zur Flüchtlingsabwehr: Jetzt sollen bewaffnete Kampftruppen an der Grenze zur Türkei eingesetzt werden. Foto: Reuters / Stoyan Nenov

Italien schickt Militärschiffe, um zusammen mit der »libyschen Küstenwache« Menschen an der Flucht aus der Hölle von Libyen zu hindern. Jetzt will auch der bulgarische Verteidigungsminister Militär einsetzen, um die Grenze notfalls mit Waffengewalt zu schützen. Der Friedensnobelpreisträger EU verletzt damit Völker- und Menschenrechte.

Inner­halb weni­ger Tage folgt ein Bruch von Völ­ker- und Men­schen­rech­ten auf den nächs­ten: Zuerst beschließt das ita­lie­ni­sche Par­la­ment einen Mili­tär­ein­satz in den Gewäs­sern vor Liby­en. Neben Mili­tär­schif­fen sol­len auch Droh­nen und Hub­schrau­ber ein­ge­setzt wer­den, um zusam­men mit der »liby­schen Küs­ten­wa­che« Flücht­lin­ge zurück in die Höl­le von Liby­en zu schlep­pen. Die »liby­sche Küs­ten­wa­che«, der im Übri­gen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen vor­ge­wor­fen wer­den und die auch schon mal auf die Flüch­ten­den schießt, wird von der EU mit finan­ziert:  46 Mil­lio­nen Euro gibt es für den »Grenz- und Küs­ten­schutz«. Ins­ge­samt zahlt der Frie­dens­no­bel­preis­trä­ger EU 220 Mil­lio­nen Euro an Liby­en, einem soge­nann­ten »fai­led sta­te«, in dem Recht­lo­sig­keit und Will­kür herr­schen. Fol­ter und Ver­ge­wal­ti­gun­gen sind in den Flücht­lings­haft­la­gern an der Tages­ord­nung, von Men­schen­rech­ten kei­ne Spur.

Waffengewalt an den Außengrenzen der EU

Damit aber nicht genug der mili­tä­ri­schen Gewalt aus der EU: Auch der bul­ga­ri­sche Außen­mi­nis­ter Kara­kat­scha­now will jetzt die Außen­gren­zen der EU mit Waf­fen­ge­walt ver­tei­di­gen. Kon­kret plant er an der bul­ga­risch-tür­ki­schen Gren­ze hoch spe­zia­li­sier­te, bewaff­ne­te Kampf­trup­pen ein­zu­set­zen. Zusätz­lich for­dert er mili­tä­ri­sche Trup­pen an den ita­lie­ni­schen und grie­chi­schen Gren­zen. »Wir soll­ten in Ita­li­en und Grie­chen­land Trup­pen von Nato oder EU ein­set­zen und die Außen­gren­zen der Euro­päi­schen Uni­on not­falls mit Waf­fen­ge­walt ver­tei­di­gen«, so Karakatschanow.

Hat sich die euro­päi­sche Öffent­lich­keit an Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gewöhnt?

Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte

Im Arti­kel 2 des Ver­trags der Euro­päi­schen Uni­on heißt es: »Die Wer­te, auf die sich die Uni­on grün­det, sind die Ach­tung der Men­schen­wür­de, Frei­heit, Demo­kra­tie, Gleich­heit, Rechts­staat­lich­keit und die Wah­rung der Menschenrechte …«

Die EU ist dazu ver­pflich­tet, Flücht­lin­gen Schutz zu gewäh­ren. Nun wird mit Mili­tär­ein­satz oder der Auf­rüs­tung dubio­ser Regimes sys­te­ma­tisch Schutz­su­chen­den der Zugang zum indi­vi­du­el­len Recht auf Asyl  in der EU ver­wehrt. Es scheint, dass in der öffent­li­chen Dis­kus­si­on die Ach­tung  von Men­schen­rech­ten gegen­wär­tig kei­ne Rol­le spielt. Dabei geht es um die Grund­la­ge unse­rer Gesell­schaft: die Menschenrechte.

 

(beb / hm)