Das Verwaltungsgericht Trier hat erneut in einem Verfahren syrischen Asylsuchenden den Flüchtlingsschutz zuerkannt und den Bescheid des BAMF für rechtswidrig befunden. Beeindruckend ist der argumentative Tiefgang des Urteils und die Fülle von Quellenmaterial, das für vergleichbare Klagen genutzt werden kann.
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