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Protest in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá im Mai 2021. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Antonio Cascio

Die Zahl der Menschen aus Kolumbien, die in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung suchen, steigt. Obwohl sich die Lage im Land dramatisch verschlechtert, erkennt das BAMF jedoch fast nie eine Verfolgungsgefahr an. Ein geflohener Anwalt berichtet von Todesdrohungen, Misshandlungen und Morden.

Ein Gast­bei­trag von Eleo­no­re von Oertzen

Meh­re­re Hun­dert poli­ti­sche Flücht­lin­ge aus Kolum­bi­en leben zur­zeit in ver­schie­de­nen Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen, vie­le von ihnen in Nie­der­sach­sen, und war­ten auf die Ent­schei­dung des Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) über ihre Asyl­an­trä­ge bezie­hungs­wei­se die Gerichts­ur­tei­le über ihre Wider­sprü­che. Ihre Zahl hat in den letz­ten drei Jah­ren deut­lich zuge­nom­men: Haben in den Jah­ren 2016 und 2017 noch 57 bezie­hungs­wei­se 62 Kolumbianer*innen einen Antrag auf Asyl gestellt, waren es 2018 schon 138 und in den bei­den fol­gen­den Jah­ren jeweils meh­re­re Hun­dert. Ins­ge­samt gin­gen seit 2018 knapp 1.000 Anträ­ge von Kolumbianer*innen beim BAMF ein. Davon wur­den gera­de ein­mal zwei posi­tiv entschieden.

Die Chan­cen für Geflüch­te­te aus Kolum­bi­en, in Deutsch­land Schutz zu fin­den, gehen also gegen Null. Wäh­rend immer mehr Bürger*innen Kolum­bi­ens in ihrem Hei­mat­land um ihr Leben und das ihrer Ange­hö­ri­gen fürch­ten und des­halb sogar auf einen ande­ren Kon­ti­nent flüch­ten, wei­sen BAMF und deut­sche Gerich­te ihre Asyl­an­trä­ge als »unbe­grün­det« ab. Ent­spre­chend bestürzt reagie­ren die Betrof­fe­nen: Sie kämp­fen dar­um, dass die von ihnen erleb­te Ver­fol­gung auch Ein­gang in die Ent­schei­dungs- und Recht­spre­chungs­pra­xis der deut­schen Behör­den und Gerichts­bar­keit findet.

Hoffnung auf Frieden

Kolum­bi­en war in der deut­schen Öffent­lich­keit jah­re­lang Inbe­griff eines Lan­des, in dem Dro­gen­kar­tel­le, Gue­ril­la­grup­pen, Pri­vat­ar­meen und Sicher­heits­kräf­te unter Ein­satz bru­ta­ler Gewalt gegen­ein­an­der kämpf­ten. For­mal ist Kolum­bi­en eine Demo­kra­tie und ein Rechts­staat, der jedoch von Kor­rup­ti­on und Vet­tern­wirt­schaft unter­gra­ben wird. Erpres­sun­gen, Ent­füh­run­gen und poli­ti­sche Mor­de schie­nen lan­ge Zeit an der Tages­ord­nung zu sein wie in kaum einem ande­ren Land der Welt.

»Man kann auf die Dau­er nicht mit Gewalt leben, mit Ver­fol­gung durch den Staat, mit täg­li­chen Mord­an­schlä­gen und Toten.«

Alber­to Gomez

Aber im Jah­re 2016 änder­te sich die­ses Bild, als es unter dem Prä­si­den­ten Juan Manu­el San­tos zu einem »Frie­dens­ver­trag« zwi­schen der Regie­rung und der FARC, der größ­ten und ältes­ten Guer­ril­la­or­ga­ni­sa­ti­on des Lan­des, kam. Das Abkom­men umfass­te die schritt­wei­se Ent­waff­nung der Gue­ril­la­trup­pen sowie der »Para­mi­li­tärs«. Als Para­mi­li­tärs wer­den Pri­vat­ar­meen bezeich­net, die einst von Groß­grund­be­sit­zern gegrün­det wur­den und oft im Auf­trag von Mili­tärs sowie teils sogar mit Bil­li­gung oder Unter­stüt­zung der Regie­rung handelten.

Das Abkom­men sah die Ein­rich­tung von Behör­den vor, die die gewalt­tä­ti­ge Ver­gan­gen­heit auf­ar­bei­ten und die Opfer ent­schä­di­gen soll­ten, sowie von länd­li­chen Ent­wick­lungs­pro­gram­men, die ehe­ma­li­gen FARC-Kämp­fern ein lega­les Leben ermög­li­chen wür­den. Außer­dem garan­tier­te es eine poli­ti­sche Ver­tre­tung der FARC durch die Reser­vie­rung eini­ger Sit­ze im Par­la­ment. Die Umset­zung die­ses Abkom­mens gelang nur teil­wei­se, sodass in eini­gen Tei­len des Lan­des die Ex-Gue­ril­le­ros die Waf­fen wie­der auf­nah­men. Vor allem schei­ter­te die Ent­waff­nung der para­mi­li­tä­ri­schen Grup­pen, die sich nur for­mell auf­lös­ten und sich sogleich unter neu­en Namen wie­der kon­sti­tu­ier­ten. Den­noch zeich­ne­ten inter­na­tio­na­le Beob­ach­ter­mis­sio­nen im Gro­ßen und Gan­zen ein hoff­nungs­vol­les Bild von der Lage der Men­schen­rech­te in Kolumbien.

Deutsche Behörden verkennen die Lage

Die­se Wahr­neh­mung hat Ein­gang in die Infor­ma­ti­ons­quel­len gefun­den, auf die sich deut­sche Behör­den und Gerich­te stüt­zen. Sowohl auf der Inter­net­sei­te der Deut­schen Gesell­schaft für inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit (giz) als auch auf der des Aus­wär­ti­gen Amtes (AA) ist davon die Rede, dass sich die Sicher­heits­la­ge durch den Frie­dens­schluss von 2016 ver­bes­sert habe, wenn es auch nach wie vor Ter­ro­ris­mus, Dro­gen­kri­mi­na­li­tät, Land­raub und eine extre­me sozia­le Ungleich­heit sowie offe­ne Kon­flik­te in bestimm­ten Regio­nen gebe. Gestützt auf die­se Ein­schät­zun­gen kom­men das BAMF und deut­sche Gerich­te zu dem Schluss, dass es poli­tisch Ver­folg­ten mög­lich sei, inner­halb des Lan­des einen siche­ren Ort zu finden.

In einem aus­führ­li­chen Inter­view rückt der aus Kolum­bi­en geflo­he­ne Men­schen­rechts­an­walt Alber­to Gomez die­se Ein­schät­zun­gen gera­de: Er beschreibt, war­um er nir­gend­wo im Land mehr sicher ist und inwie­fern die Mecha­nis­men der poli­ti­schen Ver­fol­gung und Mor­de zwar selek­ti­ver und geschick­ter gewor­den sind, das Sys­tem der poli­ti­schen Zer­rüt­tung und extre­mer Gewalt aber wei­ter exis­tiert und ab 2018 wie­der ver­stärkt eine lebens­ge­fähr­li­che Bedro­hung für Menschenrechtsverteidiger*innen darstellt.

Die Lage verschlechtert sich

Ein wich­ti­ger Umstand wird in den Dar­stel­lun­gen deut­scher Behör­den ver­nach­läs­sigt: Die 2016 in Gang gesetz­te Ent­wick­lung kam mit den Prä­si­dent­schafts­wah­len von 2018 zu einem abrup­ten Ende. Der neue Amts­trä­ger, Iván Duque, hat­te schon zuvor zu den Geg­nern des Frie­dens­ab­kom­mens gehört und kün­dig­te die Betei­li­gung sei­ner Regie­rung an des­sen Umset­zung auf. Offi­zi­ell bestehen die durch das Abkom­men geschaf­fe­nen Insti­tu­tio­nen wei­ter, zugleich ver­sto­ßen der Prä­si­dent und sei­ne Par­tei­gän­ger regel­mä­ßig und in aller Offen­heit gegen den Geist des Ver­tra­ges, wie sich an den stei­gen­den Zah­len von Ermor­de­ten, Ver­schwun­de­nen und poli­tisch Ver­folg­ten able­sen lässt. Dies ist ein Bei­spiel für die Wider­sprüch­lich­keit des Lan­des – insti­tu­tio­nel­le Rechts­ga­ran­tien bei prak­ti­scher Rechtlosigkeit.

133

Mor­de an Akteur*innen der Zivil­ge­sell­schaft gab es 2020 in Kolumbien.

Seit­dem hat sich die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in Kolum­bi­en ste­tig ver­schlech­tert, wie aus Berich­ten von Amnes­ty Inter­na­tio­nal und der UN-Hoch­kom­mis­sa­rin für Men­schen­rech­te her­vor­geht. Im Jah­res­be­richt für 2020 bezeich­net AI Kolum­bi­en als »das gefähr­lichs­te Land der Welt für Menschenrechtsverteidiger*innen« und stellt fest: »Im Jahr 2020 erreich­te die Anzahl der Tötun­gen von füh­ren­den Akteur*innen der Zivil­ge­sell­schaft (Líde­res Socia­les) ein scho­ckie­ren­des Aus­maß.« Auch der Bericht der UN-Hoch­kom­mis­sa­rin für Men­schen­rech­te hält fest, dass »die Ver­tei­di­gung der Men­schen­rech­te in Kolum­bi­en mit hohem Risi­ko ver­bun­den ist« und nennt allein für das Jahr 2020 die Zahl von 133 Per­so­nen, die ermor­det wur­den, weil sie sich für die Men­schen- und Bür­ger­rech­te ein­ge­setzt hatten.

»In vie­len mei­ner Pro­zes­se ging es dar­um, unrecht­mä­ßi­ge Ent­eig­nun­gen rück­gän­gig zu machen und das Land den ursprüng­li­chen Besit­zern oder deren Erben zurück zu geben. Das konn­te den Groß­grund­be­sit­zern natür­lich nicht recht sein. Im Mai 2019 wur­de eine Kol­le­gin von mir ermor­det, im Juli ein zwei­ter Kollege.«

Men­schen­rechts­an­walt Alber­to Gomez

Neben dem Wie­der­auf­flam­men von Kämp­fen mit ehe­ma­li­gen Ange­hö­ri­gen der FARC sowie Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen kri­mi­nel­len Ban­den sind es vor allem Land­kon­flik­te, die zu gewalt­tä­ti­gen Zusam­men­stö­ßen füh­ren. Dabei geht es nicht allein um die Kon­trol­le von Gebie­ten für den Dro­gen­an­bau. Auch lega­le Pro­duk­te wie Obst und Gemü­se oder die Vieh­zucht bean­spru­chen immer mehr Anbau­flä­chen. Mit Hil­fe loka­ler »Part­ner« und Stroh­män­ner bemü­hen sich inter­na­tio­na­le Kon­zer­ne, Län­de­rei­en tra­di­tio­nel­ler Dorf­ge­mein­den oder indi­ge­ner Gemein­schaf­ten an sich zu bringen.

Auch die Aus­wei­tung des Berg­baus und die Gewin­nung von Boden­schät­zen sind fast immer mit der Ver­trei­bung länd­li­cher Gemein­schaf­ten ver­bun­den. Wer sich die­sen Inter­es­sen ent­ge­gen­stellt, sei­en es Anführer*innen loka­ler Gemein­schaf­ten, Umweltaktivist*innen, Anwält*innen oder Berater*innen, hat es mit mäch­ti­gen Geg­nern zu tun, denn die inter­na­tio­na­len Kon­zer­ne haben in der Regel Ver­bün­de­te in der kolum­bia­ni­schen Poli­tik wie Regie­rungs­mit­glie­der oder Parlamentsabgeordnete.

8 Mio.

Bin­nen­ver­trie­be­ne gibt es in Kolumbien

Keine Zuflucht im Land

Vie­le bedroh­te Per­so­nen ver­su­chen zunächst, der Gefahr durch Umzug in einen ande­ren Lan­des­teil oder das Unter­tau­chen in einer Groß­stadt zu ent­kom­men. Mit cir­ca acht Mil­lio­nen hat Kolum­bi­en die höchs­te Zahl von Bin­nen­ver­trie­be­nen auf der gan­zen Welt. Aber gera­de für Men­schen, die poli­tisch oder sozi­al in Erschei­nung getre­ten sind, ist das oft kei­ne Opti­on, denn ihre Geg­ner sind mit Poli­zei und Mili­tär bes­tens ver­netzt und kön­nen sie über­all auf­spü­ren. Vie­le der Asyl­su­chen­den, die sich in Deutsch­land befin­den, haben die Erfah­rung gemacht, dass sie den Todes­dro­hun­gen auch durch Umzü­ge von einem Ende des Lan­des zum ande­ren nicht ent­kom­men konnten.

»Wäh­rend der Unru­hen im Novem­ber 2019 hat mei­ne Frau von Sei­ten der Poli­zei Miss­hand­lun­gen von höchs­ter Bru­ta­li­tät erfah­ren. Sie hat erst vor kur­zem beschlos­sen, über das zu spre­chen, was ihr ange­tan wurde.«

Alber­to Gomez

Im Früh­jahr 2021 kam es zu lan­des­wei­ten Demons­tra­tio­nen gegen eine Rei­he von Vor­ha­ben der Regie­rung Duque. Vor allem eine geplan­te Steu­er­re­form, die ins­be­son­de­re klei­ne und mitt­le­re Ein­kom­men belas­tet hät­te, stieß auf Wider­stand. Die Poli­zei (die in Kolum­bi­en dem Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um unter­steht) ging mit gro­ßer Här­te vor. Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen spra­chen von min­des­tens 40 Toten und Hun­der­ten Verschwundenen.

Für deut­sche Behör­den und Gerich­te ist die Situa­ti­on schwer zu erfas­sen: Kolum­bi­en ist kei­ne bru­ta­le Dik­ta­tur, es ist auch kein »geschei­ter­ter Staat« im klas­si­schen Sin­ne. For­mal exis­tie­ren Insti­tu­tio­nen, die rechts­staat­li­che Ver­fah­ren und Schutz vor Will­kür bie­ten sol­len. Zugleich sind Poli­tik und Gesell­schaft von wei­ten rechts­frei­en Räu­men durch­setzt, in denen sich wirt­schaft­li­che, poli­ti­sche und mili­tä­ri­sche Macht ver­bün­den und jeg­li­cher Kon­trol­le ent­zie­hen können.

Für deut­sche Behör­den und Gerich­te ist die Situa­ti­on schwer zu erfas­sen: Kolum­bi­en ist kei­ne bru­ta­le Dik­ta­tur, es ist auch kein »geschei­ter­ter Staat« im klas­si­schen Sinne.

Eine Per­son hat nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) die Flücht­lings­ei­gen­schaft inne, wenn sie sich »aus begrün­de­ter Furcht vor Ver­fol­gung« wegen ihrer »Ras­se, Reli­gi­on, Natio­na­li­tät, Zuge­hö­rig­keit zu einer sozia­len Grup­pe oder wegen ihrer poli­ti­schen Über­zeu­gung« außer­halb ihres Hei­mat­lan­des befin­det. Das Inter­view mit Rechts­an­walt Alber­to Gomez ver­deut­licht, dass die Furcht vie­ler Kolum­bia­ner mehr als berech­tigt ist.

Eleo­no­re von Oertzen