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Sachverständige fordern Abschaffung des AsylbLG

Auf der heutigen Anhörung des Sozialausschusses des Bundestages stieß die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Grüne, das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abzuschaffen und die Schlechterstellung von Asylsuchenden gegenüber Hartz-IV-Beziehern bei der Gewährung von Sozialleistungen zu beenden, auf Zustimmung zahlreicher Sachverständiger. Der Anhörung lagen ein entsprechender Antrag der Linksfraktion (17/4424) und ein Gesetzentwurf der Grünen (17/1428)
Auf der heutigen Anhörung des Sozialausschusses des Bundestages stieß die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Grüne, das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abzuschaffen und die Schlechterstellung von Asylsuchenden gegenüber Hartz-IV-Beziehern bei der Gewährung von Sozialleistungen zu beenden, auf Zustimmung zahlreicher Sachverständiger. Der Anhörung lagen ein entsprechender Antrag der Linksfraktion (17/4424) und ein Gesetzentwurf der Grünen (17/1428) zugrunde. Der Caritasverband, die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege stellten fest, dass gemessen an dem Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 auch das Asylbewerberleistungsgesetz grundgesetzwidrig sei. Deutliche Worte fand auch Professor Ralf Rothkegel: Migrationspolitische Erwägungen wie die Eindämmung des Zustroms von Asylsuchenden haben bei der Festlegung von Sozialleistungen für diesen Personenkreis ”nichts zu suchen“. Der Caritasverband und die Freie Wohlfahrtspflege wandten sich gegen die Gewährung der Sozialhilfe für Asylbewerber in Form von Sachleistungen wie Lebensmitteln und Kleidung, das verletze die Persönlichkeitsrechte. Scharf kritisierte Georg Claasen vom Flüchtlingsrat Berlin, dass die Leistungen für Asylsuchende um über ein Drittel unter den Hartz-IV-Sätzen lägen, Kinder kämen sogar noch deutlich schlechter weg, dies sei ”verfassungswidrig“. Vor allem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände setzten sich für die Beibehaltung des AsylbLG ein.
Angesichts der klaren Forderungen nach Abschaffung des AsylbLG durch die Mehrheit der Sachverständigen sieht sich PRO ASYL bestätigt, dass das diskriminierende Sondergesetz nun umgehend aufgehoben werden muss. Flüchtlinge müssen bei der Garantie des menschenwürdigen Existenzminimums endlich gleichgestellt werden.
Prominente Unterstützung gegen die soziale Entrechtung von Flüchtlingen (25.03.11)