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PRO ASYL nimmt Stellung zum Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
Im Bundestagsausschuss für Menschenrechte nimmt PRO ASYL zum 10. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung Stellung – und weist dabei unter anderem auf Widersprüche in Deutschlands Syrien-Politik hin.
Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung einen Menschenrechtsbericht vor. PRO ASYL und andere Menschenrechtsorganisationen wurden vom Bundestagsausschuss für Menschenrechte gebeten, zum 10. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung Stellung zu beziehen.
Während Bundesaußenminister Westerwelle gegenüber dem Bundestag betonte, der Bericht zeige, „dass es eine vernetzte Menschenrechtspolitik gibt und dass es kein Unterschied zwischen dem Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte im Ausland und der Menschenrechtspolitik im Inland gibt“, weist PRO ASYL in der Stellungnahme unter anderem darauf hin, dass die Politik der Bundesregierung hinter diesem Versprechen zurückbleibt.
So fällt auf, dass das Thema Flüchtlingsschutz im Rahmen der Außenpolitik im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung keine Rolle zu spielen scheint. Zwar kündigt die Bundesregierung an, dass sie an der Verbesserung der globalen Strukturen für die Bewältigung der Flüchtlingsproblematik mitwirken will. Anschließend formuliert sie aber, hierzu werde sie „konstruktiv an Initiativen der EU-Kommission zur engeren Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten mitwirken.“
Ein Beispiel zur Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten: Das deutsch-syrische Rücknahmeabkommen
Wenn es um den Schutz von Flüchtlingen geht, ist es allerdings schwer bis unmöglich, mit den Herkunftsstaaten zusammen zu arbeiten. Die Formulierung legt nahe, um was es tatsächlich geht: nicht um den Schutz von Flüchtlingen, sondern ihre Abwehr – etwa durch Rückübernahmeabkommen, die es Deutschland oder der Europäischen Union erleichtern, Schutzsuchende und Migranten in Transit- und Herkunftsländer zurückzuschieben. Diese Rückübernahmeabkommen kommen im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung nicht vor.
Dabei wären etwa die Darstellungen der aktuellen Menschrechtslage in Syrien ein Anlass gewesen, das Thema beispielhaft anzuschneiden – denn noch immer besteht ein 2009 besiegeltes deutsch-syrisches Rückübernahmeabkommen, das in der Vergangenheit Abschiebungen von Flüchtlingen nach Syrien ermöglichte – in einen Staat, der schon lange vor dem Aufstand gegen das Assad-Regime dafür bekannt war, Inhaftierte zu foltern. Von 73 zwischen Januar 2009 und Juni 2010 aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen wurden 14 nach Angabe der Bundesregierung umgehend in Syrien inhaftiert. Für jeden auf der Basis dieses Abkommens nach Syrien abgeschobenen Menschen, der in Haft und Folter geriet, trifft die Bundesregierung die volle Verantwortung.
Forderungen anlässlich der Not der Syrien-Flüchtlinge
PRO ASYL fordert die Bundesregierung in der Stellungnahme zu einem Aktionsplan auf, der Außen- und Innenpolitik im Sinne einer integrierten Menschenrechtpolitik verbindet. In Bezug auf die Not syrischer Flüchtlinge muss dieser folgende Maßnahmen umfassen: Ein deutlich stärkeres Engagement der Europäischen Union und Deutschlands bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im Nahen Osten; Initiativen zur Aufnahme eines großzügigen Kontingents von Flüchtlingen aus Syrien im Namen eines Adhoc-Aufnahmeprogramms; eine großzügige Liberalisierung der Visa-Praxis, sodass Verwandte von in Deutschland lebenden syrischen Staatsbürgern Visa von außerhalb der Europäischen Union erhalten, um nach Deutschland einzureisen sowie ein Programm zur Entlastung der EU-Staaten an der Außengrenze, so dass Flüchtlinge, die etwa in Griechenland stranden, zu ihren in Deutschland lebenden Verwandten und Angehörigen weiter reisen können.
Zum 10. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
Zur Stellungnahme des Forum Menschenrechte
Zur Stellungnahme von PRO ASYL
Zur Stellungnahme des Nürnberger Menschenrechtszentrums (NMRZ) / Michael Krennerich
Fehlender Schutz vor Rassismus – Kritik durch UN-Menschenrechtsrat (25.04.13)