News
Persönlich heißt persönlich! Videoanhörungen von Asylsuchenden sind rechtswidrig

Der Einsatz von Video-Konferenztechnik bei der Anhörung von Asylsuchenden ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren
Eine Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages belegt klipp und klar: Der Einsatz von Video-Konferenzen bei der Anhörung von Asylsuchenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist rechtswidrig. Der Gesetzeswortlaut sowie die vom Gesetzgeber gelieferte Gesetzesbegründung gehen von einer persönlichen Anhörung aus. Wortlaut, Historie, systematische und rechtsvergleichende Auslegung sprechen eindeutig dafür, dass die persönliche Anhörung auf die gleichzeitige Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten in einem Raum verlangt.
PRO ASYL fordert als Konsequenz die sofortige Einstellung von Anhörungen per Video-Konferenz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt hatte bei der Einführung der Technik verwaltungstechnische Aspekte betont – etwa die gleichmäßigere Auslastung der Bundesamts-Außenstellen – und verspricht sich offenbar Personalkosteneinsparungen. Vorrang aber muss ein faires Asylverfahren haben. Die persönliche Anhörung ist deren Kernstück. In Auftrag gegeben hat die Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste im Bundestag Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke.
Asylanhörung per Videokonferenz (11.07.11)