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Nach dem BVerfG-Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz: Kommunen verschleppen Auszahlung

Uns erreichen immer wieder Anfragen von Flüchtlingen, denen die nach dem Urteil zustehenden Leistungen vorenthalten werden. PRO ASYL empfiehlt, dagegen SOFORT schriftlichen Widerspruch einzulegen.
Nach Informationen der Flüchtlingsräte versuchen viele Sozialämter, die Auszahlung der Leistungen zu verschleppen oder sie bezahlen diese nicht in der vom Bundesverfassungsgericht verordneten Höhe. Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Asylsuchenden ab sofort höhere Leistungen zustehen. Alleinstehende bekommen spätestens ab August 2012 monatlich Leistungen in Höhe von 346 Euro, davon mindestens 134 Euro in bar.
Eine Übersicht über die Höhe der zustehenden Leistungen sowie Hinweise, in welchen Fällen Zahlungen rückwirkend erreicht werden können, geben wir hier.
Auf kommunaler Ebene wird das Urteil aber offenbar vielerorts noch nicht umgesetzt. Diese Praxis ist rechtswidrig, auch wenn die Ämter behaupten, es werde sowieso gezahlt, ggf. später. Flüchtlingen und Unterstützern raten wir daher dringend, sich nicht abspeisen zu lassen, sondern sofort schriftlichen Widerspruch einzulegen (Muster). Der Widerspruch ist auch ohne schriftlichen Bescheid des Sozialamtes jederzeit möglich.
Mandatsträgern in den Kommunen empfehlen wir, in den Parlamenten schriftliche Anfragen über die Leistungspraxis zu stellen. Als Anregung kann eine Vorlage dienen, die wir nach einer Anfrage der Fraktion Die Linke – BSG in Celle erstellt haben.
Der Berliner Flüchtlingsrat hat eine eigene Internetseite mit Tipps und Informationen zum Asylbewerberleistungsgesetz eingerichtet.
Vorlage Widerspruch zum herunterladen (doc)
Vorlage parlamentarische Anfrage (doc)
Länderinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (02.10.12)