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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ungarn
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat geurteilt, das Ungarn zwei Asylsuchende aus der Elfenbeinküste fünf Monate lang illegal interniert hatte und ihnen nun Schadensersatz zahlen muss.
Paul Thibaut Lokpo und Ousmane Touré wurden im März 2009 in Ungarn in einem Auffanglager inhaftiert und stellten dort einen Asylantrag. Obwohl nach ungarischem Recht Asylsuchende im Asylverfahren freigelassen werden müssen, hielten die Behörden die beiden Männer in Haft. Sie klagten zunächst vor einem ungarischen Gericht, doch wurde ihre Klage dort abgewiesen.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof stellte dagegen fest, dass die Inhaftierung unrechtsmäßig gewesen sei und Ungarn den Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe, der willkürliche Inhaftierung verbietet. Ungarn muss die beiden Asylsuchenden nun mit je 10.000 Euro entschädigen.
Doch geht, wie das Helsinki-Komitee, das den Fall begleitete, feststellt, das Urteil weit über das Thema der unrechtmäßigen Inhaftierung der beiden Männer hinaus, da es systematische Mängel der ungarischen Behördenpraxis aufzeige. „Das Gerichtsurteil unterstützt unsere langjährige Kritik an der oft ungerechtfertigten Inhaftierung von MigrantInnen als auch am ungenügenden Rechtschutz vor solchen Maßnahmen“.
Der Urteilstext findet sich hier (engl.)
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