EuGH stärkt den Schutz der Familie
Das Recht auf Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bleibt auch dann bestehen, wenn diese während ihres Asylverfahrens volljährig werden. Wie lange das Verfahren dauert, darf dabei nicht entscheidend sein. So urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) und betonte damit erneut den hohen Stellenwert der Familie.
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