Das Bundesverfassungsgericht stellte 2012 fest: »Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.« Die Konsequenz davon war ein Ende der jahrelangen Leistungskürzungen bei Flüchtlingen. Jetzt will die Bundesregierung die Sozialleistungen für Flüchtlinge wieder beschneiden – mit einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
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