20.09.2011
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Stehen hier am Ende wieder Grenzer? Der deutsch-dänische Grenzübergang an der Flensburger Förde. Foto: flickr / Johann-Nikolaus Andrea <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">(CC BY-SA 2.0)</a>

Nachdem Frankreich und Dänemark an ihren Grenzen zeitweilig Kontrollposten aufstellt hatten, hat die EU-Kommission nun einen Vorschlag gemacht, unter welchen Umständen an EU-Binnengrenzen kontrolliert werden darf.

Im Streit über die Wie­der­ein­füh­rung von Grenz­kon­trol­len inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on hat die EU-Kom­mis­si­on einen neu­en Vor­schlag gemacht: geht es nach ihr, soll künf­tig nicht mehr der jewei­li­ge Mit­glied­staat, son­dern die EU-Kom­mis­si­on über die Ein­füh­rung von Kon­trol­len an EU-Bin­nen­gren­zen ent­schei­den. Mit­glied­staa­ten wie Deutsch­land, Spa­ni­en und Frank­reich kün­dig­ten bereits Wider­stand gegen die Plä­ne der Kom­mis­si­on an, die die­se letz­te Woche in einem Papier ver­öf­fent­licht hat­te. Wäh­rend die Kom­mis­si­on Allein­gän­ge von EU Mit­glied­staa­ten ver­hin­dern will, pochen die­se auf ihre „natio­na­le Souveränität“.

Mit der Initia­ti­ve reagiert die Kom­mis­si­on auf die hit­zi­ge Debat­te, die aus­ge­bro­chen war, als Frank­reich und Däne­mark vor eini­gen Mona­ten zeit­wei­se Kon­trol­len an ihren Gren­zen ein­ge­führt hat­ten. Die bei­den Län­der woll­ten damit die Ein­rei­se von rund 20.000 Tune­si­ern ver­hin­dern, denen Ita­li­en Auf­ent­halts­pa­pie­re aus­ge­stellt hat­te, die ihnen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Rei­se­frei­heit inner­halb des Schen­gen-Gebiets ermög­lich­ten. Im April führ­te Frank­reich des­halb zweit­wei­se wie­der Grenz­kon­trol­len ein. Däne­mark pos­tier­te im Juli Grenz­be­am­te an sei­nen Gren­zen – mit dem popu­lis­ti­schen Argu­ment, es dro­he eine „Flücht­lings­flut“. Auch der bay­ri­sche Innen­mi­nis­ter Her­mann droh­te, wie­der Gren­zer an der Gren­ze zu Öster­reich zu pos­tie­ren, auch wenn kaum Tune­si­er nach Deutsch­land kamen.

Dem Wil­len der Mit­glied­staa­ten, zur Abwehr angeb­li­cher „Flücht­lings­strö­me“ inner­halb Euro­pas wie­der Grenz­kon­trol­len ein­füh­ren zu kön­nen, ist die Kom­mis­si­on zwar nicht nach­ge­kom­men. Eine kla­re Absa­ge hat sie den Plä­nen einer inner­eu­ro­päi­schen Flücht­lings­ab­wehr aller­dings auch nicht erteilt. Denn sie sieht  ledig­lich ein neu­es Ver­fah­ren zur Wie­der­ein­füh­rung von Grenz­kon­trol­len vor, bei dem sie selbst die Ent­schei­dungs­ho­heit beansprucht.

Doch auch wenn es die Kom­mis­si­on selbst wäre, die die Wie­der­ein­füh­rung von Bin­nen­grenz­kon­trol­len zur Abwehr von Flücht­lin­gen ein­füh­ren wür­de: Das Vor­ha­ben blie­be zynisch. Denn wenn an ein­zel­nen Staa­ten­gren­zen zur Abwehr von Flücht­lin­gen Grenz­kon­trol­len ein­ge­führt wer­den dür­fen, ist zu befürch­ten, dass Flücht­lin­ge dadurch in den EU-Staa­ten an den Außen­gren­zen in men­schen­un­wür­di­gen Situa­tio­nen fest­ge­hal­ten wer­den. Eine soli­da­ri­sche EU-Poli­tik, die die Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz nicht nur den Staa­ten an der Peri­phe­rie auf­bür­det, sieht anders aus.