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Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Dublin-Überstellungen
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 28. Oktober über die Dublin-Überstellungen nach Griechenland. PRO ASYL hat die Verfassungsbeschwerde unterstützt. Der Beschwerdeführer ist irakischer Staatsangehöriger, der in in Deutschland Asyl begehrt. Aufgrund der EU-Zuständigkeitsverordnung Dublin II wurde er auf Griechenland verwiesen, wo er sein Asylverfahren durchlaufen soll. Nach der Dublin II-Verordnung ist der Ort der Einreise in die
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 28. Oktober über die Dublin-Überstellungen nach Griechenland. PRO ASYL hat die Verfassungsbeschwerde unterstützt. Der Beschwerdeführer ist irakischer Staatsangehöriger, der in in Deutschland Asyl begehrt. Aufgrund der EU-Zuständigkeitsverordnung Dublin II wurde er auf Griechenland verwiesen, wo er sein Asylverfahren durchlaufen soll. Nach der Dublin II-Verordnung ist der Ort der Einreise in die EU entscheidend für die Zuständigkeit für die Asylprüfung. Der irakische Asylsuchende macht in seiner Verfassungsbeschwerde geltend, dass er nicht nach Griechenland überstellt werden darf. Die Praxis der griechischen Behörden im Umgang mit den Schutzbegehren Asylsuchender sei unzulänglich. Der Zugang zum Asylverfahren stoße für viele auf praktisch nicht überwindbare Schwierigkeiten. Die Bearbeitung der Asylanträge sei unzureichend. Auch sei die Versorgung der Asylbewerber defizitär. All dies erfordere die Gewährung von Eilrechtsschutz gegenüber der Abschiebung. Der Ausschluss von Eilrechtschutz sei verfassungswidrig. Er verstoße zudem gegen europa- und menschenrechtliche Vorgaben.
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Dokumentation über unmenschliche Zustände in Griechenland (11.10.10)