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Bundestagsbeschluss erleichtert Aufnahme syrischer Flüchtlinge
Mit einem interfraktionellen Antrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, es den Ländern zu erlauben, eigene Aufnahmeanordnungen für syrische Flüchtlinge zu erlassen. Das soll es in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern ermöglichen, Angehörige aus dem Krisengebiet zu sich zu holen.
Anfang des Jahres hatte sich die Bundesregierung noch gesträubt, syrische Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen – lange wurde darauf verwiesen, dass man schließlich humanitäre Nothilfe in den Erstaufnahmestaaten leiste und die Flüchtlinge am besten blieben, wo sie sind. Doch spätestens im März sah auch das Innenministerium ein, dass finanzielle Hilfen allein nicht reichen, und beschloss die Aufnahme von 5000 syrischen Flüchtlingen.
In zwei gleichlautenden fraktionsübergreifenden Bundestagsanträgen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen einerseits und der Fraktion der Linken andererseits heißt es in seltener Einigkeit, um den „hohen Belastungsdruck auf die Aufnahmestaaten abzumildern“, müsse „die Hilfe vor Ort dadurch ergänzt werden, dass auch Staaten aus anderen Weltregionen Flüchtlinge aufnehmen.“
Der Antrag, der heute im Bundestag beschlossen wird, sieht unter anderem vor, dass der Bund es den Bundesländern erlaubt, eigene Aufnahmeanordnungen für Syrien-Flüchtlinge zu erlassen. Damit können die Länder zusätzlich zu dem beschlossenen Kontingent von 5000 syrischen Flüchtlingen eigene Beschlüsse zur Flüchtlingsaufnahme treffen und es den in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern ermöglichen, aus Syrien geflüchtete Angehörige zu sich zu holen.
Ob und wie die Länder den Beschluss des Bundes nutzen, obliegt den jeweiligen Landesregierungen. Viele in Deutschland lebende Syrerinnen und Syrer versuchen seit Monaten verzweifelt, Angehörige zu sich zu retten. PRO ASYL appelliert an die Länder, den Spielraum zur Flüchtlingsaufnahme großzügig zu nutzen, um syrischen Flüchtlingen mit Bezugspunkten nach Deutschland die Einreise zu gestatten.
PRO ASYL fordert von den Ländern, auf überzogene Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung zu verzichten. Bislang dürfen Flüchtlinge in vielen Fällen nicht zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen einreisen – unter anderem, weil den in Deutschland lebenden Familienteilen seitens der Behörden abverlangt wird, vollständig für die Lebensunterhaltsicherung ihrer geflüchteten Angehörigen aufkommen zu können.
Zudem weist PRO ASYL darauf hin, das syrische Flüchtlinge mit Angehörigen in Deutschland in vielen Fällen auf der Flucht in anderen EU-Staaten stranden und ihnen aufgrund der EU-Asylzuständigkeitsregelung Dublin II die Weiterreise zu ihren Angehörigen nach Deutschland verwehrt wird. PRO ASYL fordert die Bundesländer auf, es in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern auch zu ermöglichen, im EU-Ausland gestrandete Familienangehörige zu sich holen zu können.
Pressemitteilung von PRO ASYL
PRO ASYL begrüßt Beschlüsse zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge (29.08.13)