28.06.2013
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Syrische Flüchtlinge vor einem Flüchtlingslager in der Türkei. Foto: UNHCR / E. Byun

Mit einem interfraktionellen Antrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, es den Ländern zu erlauben, eigene Aufnahmeanordnungen für syrische Flüchtlinge zu erlassen. Das soll es in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern ermöglichen, Angehörige aus dem Krisengebiet zu sich zu holen.

Anfang des Jah­res hat­te sich die Bun­des­re­gie­rung noch gesträubt, syri­sche Flücht­lin­ge in Deutsch­land auf­zu­neh­men – lan­ge wur­de dar­auf ver­wie­sen, dass man schließ­lich huma­ni­tä­re Not­hil­fe in den Erst­auf­nah­me­staa­ten leis­te und die Flücht­lin­ge am bes­ten blie­ben, wo sie sind. Doch spä­tes­tens im März sah auch das Innen­mi­nis­te­ri­um ein, dass finan­zi­el­le Hil­fen allein nicht rei­chen, und beschloss die Auf­nah­me von 5000 syri­schen Flüchtlingen.

In zwei gleich­lau­ten­den frak­ti­ons­über­grei­fen­den Bun­des­tags­an­trä­gen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grü­nen einer­seits und der Frak­ti­on der Lin­ken ande­rer­seits heißt es in sel­te­ner Einig­keit, um den „hohen Belas­tungs­druck auf die Auf­nah­me­staa­ten abzu­mil­dern“, müs­se „die Hil­fe vor Ort dadurch ergänzt wer­den, dass auch Staa­ten aus ande­ren Welt­re­gio­nen Flücht­lin­ge aufnehmen.“ 

Der Antrag, der heu­te im Bun­des­tag beschlos­sen wird, sieht unter ande­rem vor, dass der Bund es den Bun­des­län­dern erlaubt, eige­ne Auf­nah­me­an­ord­nun­gen für Syri­en-Flücht­lin­ge zu erlas­sen. Damit kön­nen die Län­der zusätz­lich zu dem beschlos­se­nen Kon­tin­gent von 5000 syri­schen Flücht­lin­gen eige­ne Beschlüs­se zur Flücht­lings­auf­nah­me tref­fen und es den in Deutsch­land leben­den Syre­rin­nen und Syrern ermög­li­chen, aus Syri­en geflüch­te­te Ange­hö­ri­ge zu sich zu holen.

Ob und wie die Län­der den Beschluss des Bun­des nut­zen, obliegt den jewei­li­gen Lan­des­re­gie­run­gen. Vie­le in Deutsch­land leben­de Syre­rin­nen und Syrer ver­su­chen seit Mona­ten ver­zwei­felt, Ange­hö­ri­ge zu sich zu ret­ten. PRO ASYL appel­liert  an die Län­der, den Spiel­raum zur Flücht­lings­auf­nah­me groß­zü­gig zu nut­zen, um syri­schen Flücht­lin­gen mit Bezugs­punk­ten nach Deutsch­land die Ein­rei­se zu gestatten.

PRO ASYL for­dert von den Län­dern, auf über­zo­ge­ne Anfor­de­run­gen an die Lebens­un­ter­halts­si­che­rung zu ver­zich­ten. Bis­lang dür­fen Flücht­lin­ge in vie­len Fäl­len nicht zu ihren in Deutsch­land leben­den Ange­hö­ri­gen ein­rei­sen – unter ande­rem, weil den in Deutsch­land leben­den Fami­li­en­tei­len sei­tens der Behör­den abver­langt wird, voll­stän­dig für die Lebens­un­ter­halt­si­che­rung ihrer geflüch­te­ten Ange­hö­ri­gen auf­kom­men zu können.

Zudem weist PRO ASYL dar­auf hin, das syri­sche Flücht­lin­ge mit Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land in vie­len Fäl­len auf der Flucht in ande­ren EU-Staa­ten stran­den und ihnen auf­grund der EU-Asyl­zu­stän­dig­keits­re­ge­lung Dub­lin II die Wei­ter­rei­se zu ihren Ange­hö­ri­gen nach Deutsch­land ver­wehrt wird. PRO ASYL for­dert die Bun­des­län­der auf, es in Deutsch­land leben­den Syre­rin­nen und Syrern auch zu ermög­li­chen, im EU-Aus­land gestran­de­te Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge zu sich holen zu können.

Pres­se­mit­tei­lung von PRO ASYL

Bun­des­tags­an­trag (PDF)

 PRO ASYL begrüßt Beschlüs­se zur Auf­nah­me syri­scher Flücht­lin­ge (29.08.13)