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Bundesrat stimmt Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsrecht zu

Der Bundesrat hat am 18. September 2009 den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz zugestimmt. Damit können diese nun trotz der anstehenden Bundestagswahl in Kraft treten. Die Verwaltungsvorschriften haben die Funktionen, die Gesetzesbestimmungen auszulegen und zu konkretisieren und – soweit Ermessen vorhanden ist – , dieses zum Zweck
Der Bundesrat hat am 18. September 2009 den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz zugestimmt. Damit können diese nun trotz der anstehenden Bundestagswahl in Kraft treten.
Die Verwaltungsvorschriften haben die Funktionen, die Gesetzesbestimmungen auszulegen und zu konkretisieren und – soweit Ermessen vorhanden ist – , dieses zum Zweck einer einheitlichen Auslegung zu lenken.
PRO ASYL und andere Menschenrechtsorganisationen hatten den Entwurf kritisiert, weil er Vorgaben macht, die mit höherrangigem Recht – EU-Recht oder internationalen Konventionen – nicht konform gehen.
Im Flüchtlingsrecht sehen die Verwaltungsvorschriften zum Beispiel vor, dass der Abschiebungsschutz eines Flüchtlings in einen Folterstaat durch Einholung einer so genannten „diplomatischen Zusicherung“ eben dieses Staates ausgehebelt werden soll.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU
150 minderjährige Flüchtlinge im Hungerstreik (20.08.09)