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Bayern droht mit rechtswidrigem Alleingang gegen Flüchtlinge
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat „Maßnahmen zur Notwehr“ gegen die Einreise von Schutzsuchenden angekündigt – darunter Zurückweisungen von Asylsuchenden an der österreichischen Grenze. Seehofers Vorstöße sind verfassungs- und menschenrechtswidrig – sie brechen offen mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats.
„Die Grenze der Aufnahmefähigkeit Deutschlands und Bayerns ist erreicht“, so heißt es im heutigen Beschluss der Bayerischen Staatsregierung. Dem ging bereits die Drohung Seehofers voraus, „Maßnahmen zur Notwehr“ zu ergreifen. „Staatsnotstand“ und „Staatsnotwehr“ – Das sind Drohungen mit Mitteln, „die aus dem Gedankengebäude des absoluten Staates stammen“, wie Heribert Prantl treffend feststellt.
Flüchtlinge als Bedrohung, der Rechtsbruch als Notwehr – das entspricht zudem fast eins zu eins der Logik jener, die es für „legitime Notwehr“ halten, Flüchtlingsunterkünfte anzuzünden: 490 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte verzeichnet die Bundesregierung bereits im laufenden Jahr. Aussagen wie die Seehofers sind es, die Täter und Sympathisanten als offizielle Bestätigung ihres Weltbilds feiern.
Legal, illegal, scheißegal?
„Als Notmaßnahme müssen Zurückweisungen von Flüchtlingen unmittelbar an der Grenze erfolgen“, so die Bayerische Staatsregierung. Falls der Bund hier nicht tätig werde, „behält sich der Freistaat Bayern vor, anlassbezogen eigene Maßnahmen zu ergreifen“. Neben Zurückweisungen an den Grenzen fordert Bayern, den Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge zu begrenzen. Weder dies noch die Zurückweisungen sind rechtlich möglich.
Rechtswidrig: Zurückweisungen von Flüchtlingen nach Österreich
Eine Zurückweisung an den Grenzen ist ein Angriff auf die in Europa geltenden Flüchtlingsrechte. Nach der EU-Asylverfahrensrichtlinie haben Asylsuchende das Recht, an der Grenze einen Asylantrag zu stellen. Solange ihr Asylantrag geprüft wird, dürfen sie im Land bleiben (Artikel 9). Die Richtlinie garantiert ausdrücklich, dass jeder Antrag auf Schutz geprüft werden muss. Erst wenn der Antrag negativ beschieden worden ist und der Rechtsweg vor Gericht ausgeschöpft ist, dürfen die Staaten die betreffende Person abschieben. Die Zurückweisung von Asylsuchenden an der bayerischen Grenze wäre ein klarer Verstoß gegen die Asylverfahrensrichtlinie.
Zurückweisungen von Flüchtlingen nach Österreich, wie die CSU sie vorsieht, wären auch mit der Dublin-Verordnung nicht vereinbar. Sie sieht vor, dass der entsprechend der Verordnung zuständige EU-Staat bestimmt werden muss. Bei den Flüchtlingen, die über Österreich einreisen, wäre dies in der Regel Ungarn. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wegen einer Verletzung von Artikel 3 der EMRK Abschiebungen nach Griechenland gestoppt. In Anlehnung an diese Rechtsprechung weigern sich Gerichte in Deutschland oftmals, Überstellungen nach Ungarn zuzustimmen.
Stacheldraht an der deutsch-österreichischen Grenze?
Die Zurückweisungen wären überdies nur möglich, wenn die Landgrenze Deutschlands systematisch überwacht und abgeriegelt wird – letztlich läuft der Plan darauf hinaus, entlang innereuropäischer Grenzen Zäune und Mauern zu errichten. Finge Bayern damit an, droht eine Kettenreaktion – weitere Zäune an der Grenze zwischen Österreich und Ungarn wären die Folge.
„Schutz von Ehe und Familie“ nur für Deutsche?
Mit der Ankündigung den Familiennachzug zu begrenzen, greift Bayern das Grundrecht an, als Familie zusammenzuleben. Artikel 6 GG ist kein Deutschenrecht – es gilt für alle Menschen in Deutschland. Schon jetzt werden Kriegsflüchtlinge durch bürokratische Hürden in ihrem Recht beschnitten, ihre Familienmitglieder zu sich zu retten. Viele Betroffenen bangen tagtäglich um das Leben und die Unversehrtheit ihrer in Kriegs- und Krisengebieten festsitzenden Kinder und Ehepartner. Dass die CSU, die sonst so gerne auf den „Schutz von Ehe und Familie“ pocht, Kriegsflüchtlingen das Recht auf Familie verwehren will, zeigt deutlich, wie es um den Wertekanon der Christsozialen steht.