Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf Geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland
August 2021
Der rund 56-seitige Schattenbericht von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Universität Göttingen (hier zur englischen Version) zeigt, dass Deutschland geflüchtete Frauen und Mädchen nicht ausreichend schützt und den Vorgaben der Istanbul-Konvention somit nicht gerecht wird. Es wird sichtbar, dass das Asyl- und Aufenthaltsrecht an vielen Stellen in einem eklatanten Widerspruch zum Gewaltschutz steht. Es besteht umfangreicher Handlungsbedarf.
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