Zivilgesellschaftliche Prioritäten für die gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland

Juli 2024

Stel­lung­nah­me, 9 Seiten

Die Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) wur­de im Juni 2024 ver­ab­schie­det und gilt ab dem Som­mer 2026. Die Zivil­ge­sell­schaft hat die Reform mehr­fach als star­ke Ver­schär­fung des euro­päi­schen Asyl­rechts kri­ti­siert, die den Schutz von flie­hen­den Men­schen in der EU gefähr­det. Die­se Kri­tik­punk­te blei­ben auch nach dem Beschluss der Ver­ord­nun­gen und der Richt­li­nie bestehen.

Gemein­sa­mes State­ment von 26 Bundesorganisationen