Stellungnahme zum Prüfauftrag der Bundesregierung zur Feststellung des Schutzstatus in Drittstaaten
Juni 2024
Eine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes an Transit- oder Drittstaaten wird die Herausforderungen deutscher Kommunen nicht lösen, aber gravierende Menschenrechtsverletzungen, hohe Kosten und Aufwand sowie Abhängigkeit von Drittstaaten verursachen. Konzepte zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes sind häufig rechtswidrig und führen schon jetzt in der Praxis zu großem Schaden. PRO ASYL lehnt die Externalisierung des Flüchtlingsschutzes deswegen grundsätzlich ab.
Stellungnahme zum Prüfauftrag der Bundesregierung bezüglich der Feststellung des Schutzstatus in Dritt- oder Transitstaaten
Eine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes an Transit- oder Drittstaaten wird die Herausforderungen deutscher Kommunen nicht lösen, aber gravierende Menschenrechtsverletzungen, hohe Kosten und Aufwand sowie Abhängigkeit von Drittstaaten verursachen. Konzepte zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes sind häufig rechtswidrig und führen schon jetzt in der Praxis zu großem Schaden. PRO ASYL lehnt die Externalisierung des Flüchtlingsschutzes deswegen grundsätzlich ab.
Stellungnahme, April 2024, 7 Seiten