Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Stand 1.2.2016)
Februar 2016
Mit dem Gesetzentwurf soll der Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5.
November 2015, der am 28. Januar 2016 ergänzt worden ist, umgesetzt werden. Der überarbeitete
Gesetzentwurf enthält massive Verschärfungen des Asylrechts, die mit dem Rechtsstaatsprinzip
nicht zu vereinbaren sind.
Im Vergleich zum Entwurf vom 19. November 2015 ist der nun vorliegende Entwurf nochmals verschärft: Beim Familiennachzug zu subsidiär Geschützten wurde nun ein vollständiger Ausschluss (und nicht nur die Aussetzung der erleichterten Bedingungen) vorgesehen. Zudem dürfen nun auch Minderjährige mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre nicht ihre Eltern nachziehen lassen. Neu sind ebenfalls pauschale Leistungskürzungen im AsylbLG.