Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Stand 1.2.2016)

Februar 2016

Mit dem Gesetz­ent­wurf soll der Beschluss der Par­tei­vor­sit­zen­den von CDU, CSU und SPD vom 5.
Novem­ber 2015, der am 28. Janu­ar 2016 ergänzt wor­den ist, umge­setzt wer­den. Der überarbeitete
Gesetz­ent­wurf ent­hält mas­si­ve Ver­schär­fun­gen des Asyl­rechts, die mit dem Rechtsstaatsprinzip
nicht zu ver­ein­ba­ren sind.

Im Ver­gleich zum Ent­wurf vom 19. Novem­ber 2015 ist der nun vor­lie­gen­de Ent­wurf noch­mals ver­schärft: Beim Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Geschütz­ten wur­de nun ein voll­stän­di­ger Aus­schluss (und nicht nur die Aus­set­zung der erleich­ter­ten Bedin­gun­gen) vor­ge­se­hen. Zudem dür­fen nun auch Min­der­jäh­ri­ge mit sub­si­diä­rem Schutz für zwei Jah­re nicht ihre Eltern nach­zie­hen las­sen. Neu sind eben­falls pau­scha­le Leis­tungs­kür­zun­gen im AsylbLG.