Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Oktober 2024

Mit dem Refe­ren­ten­ent­wurf eines Geset­zes zur Anpas­sung des natio­na­len Rechts an die Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS-Umset­zungs­ge­setz) sol­len noch vor der Bun­des­tags­wahl die Wei­chen für die Umset­zung der GEAS-Reform in Deutsch­land gestellt wer­den, indem die deut­schen Geset­ze ange­passt wer­den. Unse­re Stel­lung­nah­me zu den Plänen.

Der vor­lie­gen­de Geset­zes­ent­wurf beinhal­tet die größ­te Ände­rung der deut­schen Asyl­ge­setz­ge­bung seit dem soge­nann­ten Asyl­kom­pro­miss 1993. Die im Juni 2024 ver­ab­schie­de­te Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS), die ab dem Som­mer 2026 in Anwen­dung sein wird, wur­de von zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen mehr­fach als erheb­li­che Ver­schär­fung des euro­päi­schen Asyl­rechts kri­ti­siert, die den Schutz flie­hen­der Men­schen in der EU gefährdet.

Es muss bei der natio­na­len Umset­zung der Reform sicher­ge­stellt wer­den, dass Men­schen­rech­te best­mög­lich geach­tet und rechts­staat­li­che Stan­dards in Deutsch­land best­mög­lich gewahrt wer­den. Der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf nutzt die bestehen­den men­schen­recht­li­chen Spiel­räu­me für Ver­bes­se­run­gen aus unse­rer Sicht nicht.

Stel­lung­nah­me, Okto­ber 2024, 17 Seiten