Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes
Juli 2014
Im Sinne der vom BVerfG am 18.07.2012 formulierten Maxime – „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ – wäre konsequent, das AsylbLG gänzlich abzuschaffen.
Da der nun vorliegende Gesetzentwurf keine Abschaffung des AsylbLG vorsieht, sondern eine Anpassung unter Beibehaltung des Gesetzes, werden nachfolgend die geplanten Änderungsvorschläge kommentiert.