Das Asylbewerberleistungsgesetz – Einschränkungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für Geflüchtete
November 2022
Stellungnahme und Analyse zu Bedarfsdeckung und Regelsätzen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz
Im Jahr 2023 wird das Asylbewerberleistungsgesetz 30 Jahre alt – ein unrühmliches Jubiläum für ein Wortungetüm, hinter dem sich ein nicht weniger ungeheuerliches Recht verbirgt: Es beruht auf der Idee, dass Geflüchtete weniger Anspruch auf Sozialleistungen haben sollen als alle anderen Menschen, die in Deutschland leben. Dabei garantiert die Verfassung die Menschenwürde als Grundrecht – ausnahmslos und ohne Diskriminierung. Ziel von Sozialhilfe und »Hartz IV« soll es laut Gesetz sein, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Im Jahr 2022 steht das AsylbLG erneut vor der verfassungsrechtlichen Prüfung. In diversen juristischen Stellungnahmen haben viele angefragte Organisationen ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des AsylbLG ausgeführt. Auch die vorliegende Analyse von Georg Classen ist in ihrer ursprünglichen Fassung als Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht geschrieben worden.
Die Analyse der Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Bürgergeldgesetzes (SGB II/XII) kann als Printversion beim Flüchtlingsrat Berlin bestellt werden per Email mit Betreff „AsylbLG Broschüre“ an buero@fluechtlingsrat-berlin.de. Der Flüchtlingsrat bittet um 3 € für Porto & Versand an Flüchtlingsrat Berlin, IBAN DE70 3702 0500 0003 2603 03, Zweck „AsylbLG Broschüre“. Bitte der Bestellung eine Kopie des Überweisungsbelegs beifügen.
(November 2022, 234 Seiten)