Schutzlücken schließen – Zur Erforderlichkeit eines Bleiberechts für Überlebende von sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt auf der Flucht
Mai 2024
Flüchtende Frauen und Mädchen sind nicht nur im Herkunftsland, sondern auch während ihrer Flucht immer in Gefahr, Misshandlung, Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Ausbeutung und andere Formen von Gewalt zu erfahren.
Die Gewalt, die sie nach Verlassen des Herkunftslands erleiden, findet im Asylverfahren aber grundsätzlich keine Beachtung. Die Schutzlücke muss – und kann – geschlossen werden! Johanna Mantel und Anne Pertsch analysieren die flüchtlings- und menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Gewaltschutz für Frauen bzw. FLINTA-Personen. Sie zeigen, dass Überlebende, die auf der Flucht sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt erlitten haben, im bestehenden Recht vollumfänglich geschützt werden müssen:
Die auf der Flucht erlittene Gewalt muss im Rahmen der erforderlichen „geschlechtssensiblen Anwendung“ der GFK als Nachfluchtgrund im Asylverfahren systematisch Berücksichtigung finden. Flüchtlings- und menschenrechtliche Non-Refoulement-Gebote und nationale Abschiebungsverbote begründen zudem einen Schutz vor Zurückweisung.
Mai 2024, 28 Seiten