Passbeschaffung im Aufenthaltsrecht: Rechtliche Verpflichtungen und Grenzen der Zumutbarkeit
März 2024
Geflüchtete in Deutschland werden von den Behörden oft aufgefordert, bei der Botschaft ihres Herkunftslandes einen Pass zu beschaffen. Nur selten wird dabei darauf Rücksicht genommen, was das für Geflüchtete mit sich bringt. Syrer*innen etwa müssen hohe Summen an das Regime zahlen, vor dem sie geflohen sind und das damit seine Verbrechen finanziert. Ohne Pass wiederum sind Reisen außerhalb Deutschlands, etwa um Verwandte zu besuchen, unmöglich. Der Pass ist auch eine Voraussetzung für die Aufenthaltsverfestigung. Und Geduldeten ohne Pass können umfassende Sanktionen auferlegt werden.
Für Geflüchtete ist daher die Frage, ob und unter welchen Umständen sie einen Pass beschaffen müssen, für ihr Leben von zentraler Bedeutung. Trotzdem gibt es keine rechtlich gefestigte Definition, was bei der Passbeschaffungspflicht für Geflüchtete zumutbar und was unzumutbar ist.
Zudem geht es beim Thema Passpflicht meist nur um die Pflichten der passlosen Menschen, die an der Beschaffung eines Passes mitwirken sollen. Schnell gerät dabei aber in Vergessenheit, dass auch die Behörden Hinweispflichten haben und dass die Passpflicht auch durch einen Passersatz und Ausweisersatz erfüllt wird. Einen solchen auszustellen, ist in bestimmten Fällen eine staatliche Pflicht.
PRO ASYL hat daher ein Gutachten bei Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert in Auftrag gegeben, in dem dieser Frage nachgegangen wird, was für Geflüchtete in Bezug auf Passbeschaffung und Identitätsklärung zumutbar ist und welche rechtlichen Pflichten sich nicht nur für sie, sondern auch für die Behörden ergeben.
März 2024, 46 Seiten