Aufgrund der Corona-Pandemie hat das BAMF neben den Dublin-Überstellungen auch die Überstellungsfristen ausgesetzt und stützt letzteres auf § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art 27 Abs. 4 Dublin-III-VO. In diesen Praxishinweisen von PRO ASYL und Equal Rights Beyond Borders wird dieses Vorgehen analysiert und bezüglich verschiedener Fallgruppen geprüft.
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