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Um wen geht es? Omar Abdul­ka­rim* (in Deutsch­land) und sei­ne Ehe­frau mit sei­nen zwei Söh­nen im Äthiopien.

Omars Geschich­te: Im April 2023 bricht im Sudan ein Bür­ger­krieg aus, auch Omar* und sei­ne Fami­lie flie­hen vor den Kämp­fen. Omar macht sich auf den gefähr­li­chen Weg nach Euro­pa, im Juni 2023 erhält er sub­si­diä­ren Schutz in Deutsch­land. Sei­ne Ehe­frau und der fünf- sowie der neun-jäh­ri­ge Sohn blei­ben im Nach­bar­land Äthio­pi­en. Dort ist die Situa­ti­on für die Fami­lie sehr schwie­rig, auch weil sie sich auf­grund der Sprach­un­ter­schie­de kaum ver­stän­di­gen kön­nen. Auf­grund des Kon­flik­tes in Tigray in Äthio­pi­en sind die Kos­ten für Essen, Trin­ken und Woh­nen sehr stark gestie­gen. Die Ver­län­ge­rung der Auf­ent­halts­er­laub­nis kos­tet monat­lich gan­ze 300 US-Dol­lar. Beson­ders dra­ma­tisch ist: Der älte­re Sohn ist an Sichel­zel­len­an­ämie erkrankt und benö­tigt drin­gend eine Behand­lung. Trotz­dem haben die deut­schen Behör­den es abge­lehnt, der Fami­lie einen vor­ge­zo­ge­nen Son­der­ter­min für den Fami­li­en­nach­zug zu geben. Ohne Son­der­ter­min muss die Fami­lie wahr­schein­lich mehr als  zwei Jah­re auf den Ter­min zur Antrag­stel­lung warten.

Für mei­ne Fami­lie ist es sehr schwie­rig, in Äthio­pi­en eine gute medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung zu erhal­ten. Mei­ne Frau hat gro­ße Angst, weil die Situa­ti­on in den äthio­pi­schen  Kran­ken­häu­sern so ist, dass man mit Aus­län­dern nicht so gut umgeht. Man muss sehr viel Geld bezah­len. Zusätz­lich gibt es häu­fig sprach­li­che Pro­ble­me”, erklärt Omar die schwie­ri­ge Situa­ti­on sei­ner Familie.

Was muss pas­sie­ren? Die Bun­des­re­gie­rung muss end­lich, wie im Koali­ti­ons­ver­trag ver­spro­chen, die Bear­bei­tung von Visa­ver­fah­ren für den Fami­li­en­nach­zug von in Deutsch­land schutz­be­rech­tig­ten Men­schen beschleu­ni­gen und die Ein­schrän­kun­gen für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te aufheben!

Omar wird in sei­nem Ver­fah­ren unter­stützt durch das Fami­li­en­nach­zugs­pro­jekt von PRO ASYL und dem Flücht­lings­rat Niedersachsen.

*Zum Schutz der Betrof­fe­nen wur­de der Name geändert.