Um wen geht es? Kheder Sahleh* (in Deutschland) und seine Ehefreu mit den vier minderjährigen Töchtern in Syrien
Kheders Geschichte: Kheder Sahleh* muss aus Syrien fliehen, im Februar 2023 kommt er in Deutschland an und bekommt den sogenannten subsidiären Schutz. Den bekommt man, wenn man vor Bürgerkrieg oder schweren Menschenrechtsverletzungen flieht. Seit 2016 gibt es für Menschen mit subsidiärem Schutz keinen Anspruch auf Familiennachzug mehr, was diesen erschwert. Seine Frau lebt mit den vier Töchtern noch in Syrien. Am 6. Februar 2023 kommt es zur Katastrophe: in der Türkei und in Nordwestsyrien bebt die Erde, über 50.000 Menschen sterben in der Region und Millionen verlieren ihr zu Hause. Die Familie von Kheder ist mittendrin im syrischen Erdebengebiet. Sie überleben, aber ihr Haus wird teilweise zerstört. Als Teil der Erdbebenhilfe werden Visatermine von Betroffenen vorgezogen, auch Kheders Familie kann deswegen schon im Juli 2023 in Beirut den Antrag auf Familiennachzug stellen. Doch dann die Ernüchterung: Die lokale Ausländerbehörde blockiert den schnellen Familiennachzug und fordert Ende September Nachweise über “schwerwiegende Erkrankungen” oder “Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit” von Kheder, angeblich um die notwendigen humanitären Gründe für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zu beweisen. Dabei sind Kheders Kinder noch sehr klein, damit sind die humanitären Gründe laut Gesetz bereits erfüllt. Kheder arbeitet bereits in Vollzeit, um seine Familie zu unterstützen und um durch gute Integration seine Chancen auf den Familiennachzug zu verbessern.
“Es gab kürzlich [23.09.2023] ein erneutes leichtes Erdbeben in der Region Aleppo und Hamah. Meine Familie ist nicht sicher, da sie in einem Haus leben. das bereits durch das erste Erdbeben stark beschädigt ist. Ich mache mir große Sorgen. Ich möchte, dass meine Familie so schnell wie möglich die Region verlassen kann”, erzählt Kheder.
Was muss passieren? Wenn Menschen mit subsidiärem Schutz einen Anspruch auf den Familiennachzug hätten, wäre es nicht möglich, dass die Ausländerbehörde ihnen Steine in den Weg legt. Die Bundesregierung muss ihrem eigenen Versprechen nachkommen und für Menschen mit subsidiärem Schutz wieder ein Recht auf Familiennachzug gesetzlich verankern!
Kheder wird in ihrem Verfahren unterstützt durch das Familiennachzugsprojekt von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen.
*Zum Schutz der Betroffenen wurde der Name geändert.