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Um wen geht es? Maryam Zahe­ri*, 14 Jah­re (in Deutsch­land) und ihre Zwil­lings­schwes­ter (14 Jah­re alt) sowie ihr klei­ner Bru­der (12 Jah­re alt) in der Türkei

Maryams Geschich­te: Maryam Zahe­ri* flieht nach der Macht­über­nah­me der Tali­ban gemein­sam mit ihrer Mut­ter und ihren Geschwis­tern aus Afgha­ni­stan in die Tür­kei. Ihr Vater war zu dem Zeit­punkt bereits ver­stor­ben.  Da die Abschie­bun­gen aus der Tür­kei nach Afgha­ni­stan zuneh­men und sie daher dort nicht sicher sind, ent­schei­det sich die Fami­lie, nach Euro­pa zu flie­hen. Bei der Flucht wird die damals 13-jäh­ri­ge Maryam ange­wie­sen, sich in ein ande­res Auto zu set­zen als der Rest ihrer Fami­lie. Das Auto, in dem sich ihre Mut­ter, ihre Schwes­ter und Bru­der befin­den, wird aber von Sicher­heits­kräf­ten auf­ge­hal­ten. Erst als Maryam in Deutsch­land ankommt erfährt sie, dass ihre Fami­lie die Flucht nach Euro­pa nicht geschafft hat.

In Deutsch­land bekommt sie die Flücht­lings­ei­gen­schaft. Natür­lich hat Maryam nun vor allem einen Wunsch: ihre krebs­kran­ke Mut­ter, ihre Zwil­lings­schwes­ter und ihren klei­nen Bru­der nach Deutsch­land nach­zu­ho­len. Tat­säch­lich bekommt ihre Fami­lie schnell einen Ter­min bei der Bot­schaft in Istan­bul, um den Antrag zu stel­len. Aber der Zustand von Maryams Mut­ter ver­schlech­tert sich rapi­de und sie ist nicht rei­se­fä­hig. Außer­dem steht eine neue Che­mo­the­ra­pie an – doch die­se über­lebt Maryams Mut­ter nicht. Ihr Tod ist ein Schock für Maryam.

Die klei­nen Geschwis­ter leben bei einer Ver­wand­ten in der Tür­kei. Dort kön­nen sie aller­dings nicht län­ger­fris­tig blei­ben. Die Lebens­si­tua­ti­on ist pre­kär. Maryam lei­det sehr dar­un­ter, dass es ihren Geschwis­tern in der Tür­kei so schlecht geht. Hin­zu kommt, dass sie sich bei der Ver­ar­bei­tung der Trau­er um ihre Mut­ter ihre Geschwis­ter in ihrer Nähe wünscht.

Sie möch­te ihre Geschwis­ter nach Deutsch­land nach­zie­hen las­sen und wird von ihrer Gast­fa­mi­lie bei die­sem Anlie­gen unter­stützt. Sie weiß jedoch auch, dass ihre Geschwis­ter kein Recht haben, nach Deutsch­land zu kom­men. Die Hoff­nungs­lo­sig­keit macht sie sehr traurig.

Der Fall der Kin­der macht mich sowie auch vie­le ande­re Unterstützer*innen tief betrof­fen und den­noch wis­sen wir nicht, ob wir hier eine Lösung fin­den. Es ist wirk­lich nicht ver­ständ­lich, dass die bestehen­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen sol­che Fäl­le igno­rie­ren“, sagt die zustän­di­ge Mit­ar­bei­te­rin einer loka­len Bera­tungs­stel­le, die Maryam betreut.

Was muss pas­sie­ren? Damit Maryam ihre Geschwis­ter nach Deutsch­land holen kann, braucht es drin­gend – wie im Koali­ti­ons­ver­trag ver­spro­chen – einen eigen­stän­di­gen Geschwisternachzug!

Maryam wird in ihrem Ver­fah­ren unter­stützt durch das Fami­li­en­nach­zugs­pro­jekt von PRO ASYL und dem Flücht­lings­rat Niedersachsen.

*Zum Schutz der Betrof­fe­nen wur­de der Name geändert.