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LIBE Komitee stimmt Änderungsvorschlag der Dublin-Verordnung und Aufnahmerichtlinie zu
Am 19. September 2012 stimmte der LIBE-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments den neu verhandelten Versionen der Dublin-Verordnung wie auch der Aufnahmebedingungsrichtlinie zu. Was die Aufnahmebedingungsrichtlinie betrifft, so wurden in der vorliegenden Version die äußerst weit gefassten Gründe zur Inhaftierung von Asylsuchenden beibehalten. Der Skandal von willkürlicher und systematischer Inhaftierung von Schutzsuchenden wird damit ermöglicht. Außerdem erlaubt die neue Richtlinie die Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen „unter außergewöhnlichen Umständen“.
In der Dublin-Verordnung wurden zwar einige Verfahrenssicherheiten eingeführt, wie beispielsweise das Recht auf eine persönliche Befragung und auf Information. Dennoch wird damit das Grundproblem des Dublin-Systems nicht gelöst. Nämlich die unmenschliche Verantwortlichkeitsregelung, nach der derjenige Mitgliedstaat für die Asylantragstellung eines Schutzsuchenden verantwortlich ist, über den dieser in die EU eingereist ist. Die unzumutbaren Bedingungen für Flüchtlinge in Griechenland, Ungarn, Italien oder Malta wurden von Menschenrechtsorganisationen umfangreich dokumentiert. Die Kritik von Pro Asyl findet sich hier.