20.09.2012

Anläss­lich des Welt­kin­der­ta­ges am 20. Sep­tem­ber kri­ti­siert PRO ASYL, dass aktu­ell auf EU-Ebe­ne kin­der­feind­li­che Rege­lun­gen ein­ge­führt wer­den sol­len, die mas­siv in die Rech­te von Flücht­lings­kin­dern ein­grei­fen. Im zustän­di­gen Aus­schuss des Euro­pa­par­la­ments (LIBE-Aus­schuss) wur­den ges­tern zwei wich­ti­ge Neu­re­ge­lun­gen des EU-Asyl­rechts abge­stimmt: Die EU-Auf­nah­me­richt­li­nie, die die sozia­len Auf­nah­me­be­din­gun­gen für Asyl­su­chen­de regelt, und die Dub­lin-II-Ver­ord­nung, die die Auf­tei­lung der Zustän­dig­keit für Asyl­ver­fah­ren zwi­schen den Mit­glied­staa­ten regelt.

Nach der neu­en Auf­nah­me-Richt­li­nie soll erst­mals auf EU-Ebe­ne die Inhaf­tie­rung von min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen erlaubt wer­den. Die Kom­mis­si­on hat­te sich für ein Ver­bot der Inhaf­tie­rung von Flücht­lings­kin­dern ein­ge­setzt. Aller­dings ist dies an der Blo­cka­de unter ande­rem der Bun­des­re­gie­rung geschei­tert, die letzt­lich auch das Euro­pa­par­la­ment zum Ein­kni­cken gebracht hat.

PRO ASYL hält es für unver­ein­bar mit dem Kin­des­wohl, min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge in Abschie­bungs­haft zu neh­men. Ein Gefäng­nis ist kein Ort für ein – nicht sel­ten von der Flucht trau­ma­ti­sier­tes – Kind. Es ist eine men­schen­recht­li­che Bank­rott­erklä­rung der EU, dass selbst bei Min­der­jäh­ri­gen nicht vor der Inhaf­tie­rung halt gemacht wird.

Die Neu­fas­sung der Dub­lin-II-Ver­ord­nung ent­hält eben­falls Rege­lun­gen, die mit dem Kin­des­wohl unver­ein­bar sind. So ist wei­ter­hin vor­ge­se­hen, dass unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Asyl­su­chen­de in den für sie zustän­di­gen Staat abge­scho­ben wer­den kön­nen. Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen for­dern seit lan­gem, dass es kei­ne Abschie­bun­gen von unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen im Rah­men des Dub­lin-Sys­tems geben darf. Dub­lin-Abschie­bun­gen sind in Deutsch­land in der Pra­xis der ein­zi­ge Anwen­dungs­fall, in dem Abschie­bungs­haft und Abschie­bun­gen noch an unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen voll­zo­gen werden.

Nach der Abstim­mung im LIBE-Aus­schuss steht nun die Ver­ab­schie­dung im Ple­num des Euro­pa­par­la­ments an. PRO ASYL  appel­liert an die Abge­ord­ne­ten, den geplan­ten Ver­schär­fun­gen nicht zuzustimmen. 

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