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Europaparlament verabschiedet Asylpaket
Am 12. Juni 2013 verabschiedete das Europaparlament das so genannte Asylpaket, welches für hunderttausende Asylsuchende in der EU von existenzieller Bedeutung sein wird. Nachdem am 7. Juni 2013 bereits die EU-Innenminister formell zugestimmt hatten, werden die Bauarbeiten am gemeinsamen europäischen Asylsystem nun bis auf Weiteres eingestellt. Die angenommenen Richtlinien zur sozialen Aufnahme, zu Asylverfahren und die Verordnungen zur Asylzuständigkeit (Dublin III) und dem europaweiten Fingerabdruckabgleich (Eurodac) werden die „europäische Schutzlotterie“ nicht beenden. Das inhumane und unsolidarische Asylzuständigkeitssystem Dublin bleibt in seinen Grundstrukturen erhalten und wird die flüchtlingspolitische Systemkrise in Europa weiter verschärfen. Die so genannte Aufnahmerichtlinie sollte eigentlich die sozialen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende regeln. Im Zuge der Verhandlungen wurde daraus eine Inhaftierungsrichtlinie für Schutzsuchende. Bei den Verhandlungen wollte kein Staat auf seine Haftgründe verzichten. So kam es dazu, dass die Richtlinie nun sechs Haftgründe enthält, die es erlauben, Asylsuchende zu inhaftieren. Knapp vierzehn Jahre nach dem Startschuss zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht ist auch nach der zweiten Etappe kein „Europa des Asyls“ (so der Anspruch im so genannten Stockholmer Programm der EU von 2009) oder gar ein „gemeinsamer Schutzraum für Flüchtlinge“ geschaffen worden.
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