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EuGH bestätigt: Keine Abschiebung nach Griechenland
Asylsuchende dürfen nicht in EU-Länder abgeschoben werden, in denen „systemische Mängel“ im Asylsystem herrschen. Das hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. November 2013 in Luxemburg bestätigt. Damit bestätigt der Gerichtshof seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011. Seitdem gilt EU-weit ein Abschiebungsverbot nach Griechenland, da es dort zu massiven Menschenrechtsverletzungen von Schutzsuchenden kam und noch immer kommt. Zusätzlich weist der EuGH darauf hin, dass bei Vorliegen eines menschenrechtlichen Überstellungsverbotes nicht automatisch der Staat zuständig ist, in dem sich der Asylsuchende aufhält. Der zuständige Staat muss durch Prüfung der sonstigen Zuständigkeitskriterien ermittelt werden. Zugrunde lag der Fall des iranischen Asylsuchenden Kaveh Puid, der über Griechenland 2007 nach Deutschland weitergeflohen war. Seine im Januar 2008 erfolgte Abschiebung nach Griechenland war mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar, da er in Griechenland eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung erfahren hatte. Dies wurde bereits vom Verwaltungsgericht Frankfurt im Jahr 2009 so entschieden, sodass Kaveh Puid nach Deutschland zurückkehren konnte. Inzwischen hat er ein erfolgreiches Asylverfahren durchlaufen und ist als Flüchtling anerkannt. Das Urteil bestätigt im Wesentlichen die Grundsatzentscheidung des EuGH aus dem Jahr 2011. Ob die deutschen Behörden künftig verstärkt versuchen, über Griechenland nach Deutschland eingereiste Asylsuchende in andere EU-Staaten zu überstellen, bleibt abzuwarten. Schon heute gibt es vom zuständigen Bundesamt starke Bemühungen, so viele Asylsuchende wie möglich an andere EU-Staaten zu überstellen. PRO ASYL fordert dagegen, dass die Bedürfnisse der Asylsuchenden in den Vordergrund gestellt werden, etwa dass sie selbst entscheiden dürfen, in welchem Land ihr Asylantrag bearbeitet werden soll.