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Entsetzen über Freisprüche im Leonardo-Prozess
Als ein Opfer des Asylbewerberleistungsgesetzes, der damit verbundenen Zustände bei der medizinischen Versorgung und der Gefahren der Beurteilung medizinischer Sachverhalte durch inkompetente Personen kann man den kleinen Leonardo Petrovic verstehen. Der wäre im Dezember 2011 fast gestorben, als Ergebnis einer Kette von Fehlentscheidungen und organisierter Verantwortungslosigkeit. Nachdem Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung in Zirndorf im April 2014 zunächst zu Geldstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden waren, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth am 27. Mai 2015 die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und den ebenfalls angeklagten Bereitschaftsarzt freigesprochen. Wer welchen Beitrag dazu geleistet habe, dass der damals eineinhalbjährige Leonardo fast gestorben wäre, lasse sich vor dem Hintergrund nach so langer Zeit sich widersprechender Zeugenaussagen nicht mehr klären, so das Gericht. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat sich am 28. Mai 2015 in einer Pressemitteilung entsetzt gezeigt („Freisprüche sind unerträglich“) und politische Änderungen, Veränderungen der Abläufe in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf, generell bei der medizinischen Versorgung in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und am Asylbewerberleistungsgesetz gefordert. Als „Gesetzlich verordnete Lebensgefahr“ hat auch PRO ASYL am 22. Mai 2015 das Asylbewerberleistungsgesetz kritisiert.