Fachnewsletter
Das Auswärtige Amt zu Praxisfragen im Zusammenhang mit der Organisation von Familienzusammenführungen
Das Auswärtige Amt, die Fachreferate für Ausländerrecht und für Visumeinzelfälle haben Fragen des Deutschen Roten Kreuzes im Zusammenhang mit der Organisation von Familienzusammenführungen beantwortet, die allerdings nur einen kleinen Teil des riesigen Problems zu lindern versprechen. Antragsteller auf Familienzusammenführung sehen sich in sehr vielen Fällen fast unüberwindlichen Hürden gegenüber. Besonders betroffen sind seit längerem syrische Flüchtlinge, seitdem die Türkei – seit Januar 2016 – zur Einreise in die Türkei ein Visum verlangt. Die Erteilungspraxis ist kompliziert. In der Regel müssen Visa bei türkischen Auslandsvertretungen in einem der Nachbarländer zumindest beantragt werden. Besonders schwierig ist die Situation für Familienangehörige syrischer Flüchtlinge, die schon monatelange Wartezeiten hinter sich haben, bis sie bei der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei einen Vorsprachetermin zur Antragstellung zwecks Familienzusammenführung wahrnehmen können. Viele schaffen dies nicht, da sie nicht in die Türkei einreisen können. Die Situation ist dem Auswärtigen Amt natürlich bekannt, seine Auskünfte sind jedoch wenig hilfreich. Die deutsche Botschaft in Ankara stehe zu den Einreiseformalitäten für syrische Flüchtlinge in Kontakt mit den türkischen Behörden und betone immer wieder, dass den nachzugsberechtigten Familienangehörigen eine Einreise unter erleichterten Bedingungen ermöglicht werden solle. Letztendlich aber scheiterten sehr viele Antragsteller im Visumverfahren. (Pressemitteilung PRO ASYL, 7.4.2016)