Die Bun­des­re­gie­rung hat am 4.10.2016 eine Klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen zur „Per­so­nal­ge­win­nung beim Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge“ (BT-Druck­sa­che 18/9653, 18/9895) beant­wor­tet. Man gewinnt den Ein­druck, dass die Per­so­nal­po­li­tik des Bun­des­am­tes äußerst kurz­at­mig ist. Zum Zeit­punkt der Anfra­ge­be­ant­wor­tung waren 800 Stel­len wei­ter­hin nicht besetzt. Es gibt viel zu wenig geschul­tes Per­so­nal für die beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Per­so­nen, zu denen unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge, Trau­ma­ti­sier­te, Opfer von Men­schen­han­del usw. gehö­ren. Das Bun­des­amt kon­zen­triert sich ohne Rück­sicht auf Ver­lus­te auf die Abar­bei­tung gro­ßer Zah­len, hat in gro­ßem Aus­maß befris­tet Mitarbeiter*innen ein­ge­setzt, lässt aber alles das, was zu einem fai­ren – und nicht allein schnel­len – Asyl­ver­fah­ren gehört und gefor­dert ist, außer Acht. Der bemer­kens­wer­te Umgang des Bun­des­am­tes mit sei­ner Per­so­nal­ver­tre­tung wirkt in Form der Bun­des­tags­druck­sa­che ein wenig dop­pel­bö­dig. Das BAMF sieht irgend­wie ein, dass man nicht wei­ter­ma­chen kann mit der Pra­xis, Ein­stel­lungs­ver­fah­ren unter Umge­hung der Per­so­nal­ver­tre­tung durch­zu­füh­ren. Es hat aber gegen die bei­den zugrun­de­lie­gen­den Urtei­le des Ver­wal­tungs­ge­richts Ans­bach Rechts­mit­tel ein­ge­legt. Im arbeits­ge­richt­li­chen Kon­text ist dies ziem­lich unge­wöhn­lich. Außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen mit dem Ver­spre­chen einer Erneue­rung ver­trau­ens­vol­ler Zusam­men­ar­beit sind üblich zwi­schen Behör­den­lei­tung und Per­so­nal­ver­tre­tun­gen. Da ver­wun­dert es schon, dass es hier kon­flik­tuös wei­ter­geht. Auf wel­chem Schreib­tisch ist das ent­schie­den wor­den? Ziem­lich kuri­os beant­wor­tet die Bun­des­re­gie­rung die Fra­ge, wie denn künf­tig gewähr­leis­tet wer­de, dass die Ein­stel­lungs­ver­fah­ren beim BAMF den rechts­staat­li­chen Vor­ga­ben des Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­set­zes ent­spre­chen. Da hat man jetzt eine neue Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit gegrün­det, spe­zia­li­siert auf die wich­ti­ge Auf­ga­be, die ord­nungs­ge­mä­ße Betei­li­gung des Per­so­nal­ra­tes sicher­zu­stel­len. Man soll­te eigent­lich den­ken, dass dies in einer nicht ganz jun­gen Behör­de irgend­wo längst ver­an­kert hät­te gewe­sen sein sol­len, lässt sich aber in Bezug auf das Bun­des­amt immer wie­der gern beleh­ren. Die Zahl der Kün­di­gun­gen beim Bun­des­amt, so die Anfra­ge­be­ant­wor­tung, ist im letz­ten hal­ben Jahr gestie­gen. Kon­kret geht es fast aus­nahms­los um Kün­di­gun­gen inner­halb der Pro­be­zeit. Was wir bereits zuvor über die Ein­stel­lungs­pra­xis des Bun­des­am­tes erfuh­ren, z.B. über Ein­stel­lun­gen ohne Bewer­bungs­ge­sprä­che auf der Basis von Papier­form-Ran­kings, scheint es nahe­zu­le­gen: Dies kommt von das. Der Offen­ba­rungs­eid des Bun­des­am­tes kommt in der Ant­wort auf Fra­ge 7: Nor­ma­ler­wei­se sei­en Ent­schei­der für die Anhö­rung und die Ent­schei­dung zustän­dig gewe­sen. „Im Wege des Rück­stands­ab­baus beim BAMF wur­den jedoch befris­tet Per­so­nen allein für die Anhö­rung Asyl­su­chen­der ein­ge­stellt, für die­se bedarf es kei­ner Planstelle/Stelle. Finan­zie­rung erfolgt aus Haus­halts­mit­teln des BAMF für befris­te­te Arbeits­mit­tel.“ Qua­li­tät inter­es­siert da schein­bar nicht, denn die Anhö­rung ist der Kern­be­reich und das Herz­stück eines adäqua­ten Asyl­ver­fah­rens. Die Durch­füh­rung einer Anhö­rung ist eine schwie­ri­ge, Sach­kennt­nis und kom­mu­ni­ka­ti­ve Kom­pe­ten­zen vor­aus­set­zen­de Auf­ga­be. Feh­ler sind nur schwer kor­ri­gier­bar. Die­se Kern­auf­ga­be wird, so die Ant­wort, von Per­so­nen durch­ge­führt, die nur befris­tet außer­halb der Stel­len­pla­nung des Bun­des­am­tes, als Aus­hil­fen, ein­ge­setzt wer­den. Genau­so sehen vie­le Anhö­rungs­pro­to­kol­le aus, die Rechtsanwält*innen und PRO ASYL auf den Tisch kom­men. Da han­geln sich neu ein­ge­stell­te Anhör­spe­zia­lis­ten auf der Basis von Stan­dard­fra­gen völ­lig igno­rant und kennt­nis­los durch Anhö­run­gen, bei denen es für Asyl­su­chen­de buch­stäb­lich um Kopf und Kra­gen geht. Die Bun­des­re­gie­rung sieht sich außer­dem nicht so rich­tig in der Lage, irgend­wel­che sinn­vol­len Anga­ben zu den Dol­met­scher­kos­ten zu machen, da sol­che im Haus­halt nicht sepa­rat aus­ge­wie­sen wer­den. Sie lau­fen unter dem Glo­bal­ti­tel der behör­den­spe­zi­fi­schen fach­be­zo­ge­nen Ver­wal­tungs­aus­ga­ben und da läuft ziem­lich viel Hete­ro­ge­nes dar­un­ter. Die Bezah­lung der Dol­met­scher hängt eng mit der Qua­li­fi­ka­ti­on der Dol­met­scher zusam­men. Immer wie­der wur­de dar­über berich­tet in den Medi­en, dass Dol­met­scher beim Bun­des­amt in der Regel unter­be­zahlt sind. Eine ernst­haf­te Qua­li­täts­über­prü­fung der Fähig­kei­ten wie auch kon­kre­ter Über­set­zungs­er­geb­nis­se fin­det nicht statt, so die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine frü­he­re Anfra­ge. In jüngs­ter Zeit häu­fen sich bei PRO ASYL nicht nur die Beschwer­den über schlech­te Dol­met­scher­leis­tun­gen, son­dern Dolmetscher*innen, die die ihnen gege­be­ne Rol­le über­schrei­ten, in der Anhö­rung zur Eile nöti­gen, Anga­ben, die Asyl­su­chen­de machen wol­len, für unwich­tig erklä­ren, sich in Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit von Flücht­lin­gen ein­ge­schal­te­ten Bei­stän­den ein­mi­schen. Erklär­bar ist dies alles nur vor dem Hin­ter­grund, dass ange­sichts man­geln­der Res­sour­cen beim Bun­des­amt und dem Druck zur Abar­bei­tung vie­ler Fäl­le Leu­te aus ihrer beruf­li­chen Rol­le fal­len, die zurecht­zu­wei­sen wären, was aktu­ell aber offen­bar häu­fig unterbleibt.

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