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Bundesregierung zur Personalgewinnung beim BAMF
Die Bundesregierung hat am 4.10.2016 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Personalgewinnung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (BT-Drucksache 18/9653, 18/9895) beantwortet. Man gewinnt den Eindruck, dass die Personalpolitik des Bundesamtes äußerst kurzatmig ist. Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung waren 800 Stellen weiterhin nicht besetzt. Es gibt viel zu wenig geschultes Personal für die besonders schutzbedürftigen Personen, zu denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Traumatisierte, Opfer von Menschenhandel usw. gehören. Das Bundesamt konzentriert sich ohne Rücksicht auf Verluste auf die Abarbeitung großer Zahlen, hat in großem Ausmaß befristet Mitarbeiter*innen eingesetzt, lässt aber alles das, was zu einem fairen – und nicht allein schnellen – Asylverfahren gehört und gefordert ist, außer Acht. Der bemerkenswerte Umgang des Bundesamtes mit seiner Personalvertretung wirkt in Form der Bundestagsdrucksache ein wenig doppelbödig. Das BAMF sieht irgendwie ein, dass man nicht weitermachen kann mit der Praxis, Einstellungsverfahren unter Umgehung der Personalvertretung durchzuführen. Es hat aber gegen die beiden zugrundeliegenden Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach Rechtsmittel eingelegt. Im arbeitsgerichtlichen Kontext ist dies ziemlich ungewöhnlich. Außergerichtliche Einigungen mit dem Versprechen einer Erneuerung vertrauensvoller Zusammenarbeit sind üblich zwischen Behördenleitung und Personalvertretungen. Da verwundert es schon, dass es hier konfliktuös weitergeht. Auf welchem Schreibtisch ist das entschieden worden? Ziemlich kurios beantwortet die Bundesregierung die Frage, wie denn künftig gewährleistet werde, dass die Einstellungsverfahren beim BAMF den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechen. Da hat man jetzt eine neue Organisationseinheit gegründet, spezialisiert auf die wichtige Aufgabe, die ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates sicherzustellen. Man sollte eigentlich denken, dass dies in einer nicht ganz jungen Behörde irgendwo längst verankert hätte gewesen sein sollen, lässt sich aber in Bezug auf das Bundesamt immer wieder gern belehren. Die Zahl der Kündigungen beim Bundesamt, so die Anfragebeantwortung, ist im letzten halben Jahr gestiegen. Konkret geht es fast ausnahmslos um Kündigungen innerhalb der Probezeit. Was wir bereits zuvor über die Einstellungspraxis des Bundesamtes erfuhren, z.B. über Einstellungen ohne Bewerbungsgespräche auf der Basis von Papierform-Rankings, scheint es nahezulegen: Dies kommt von das. Der Offenbarungseid des Bundesamtes kommt in der Antwort auf Frage 7: Normalerweise seien Entscheider für die Anhörung und die Entscheidung zuständig gewesen. „Im Wege des Rückstandsabbaus beim BAMF wurden jedoch befristet Personen allein für die Anhörung Asylsuchender eingestellt, für diese bedarf es keiner Planstelle/Stelle. Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln des BAMF für befristete Arbeitsmittel.“ Qualität interessiert da scheinbar nicht, denn die Anhörung ist der Kernbereich und das Herzstück eines adäquaten Asylverfahrens. Die Durchführung einer Anhörung ist eine schwierige, Sachkenntnis und kommunikative Kompetenzen voraussetzende Aufgabe. Fehler sind nur schwer korrigierbar. Diese Kernaufgabe wird, so die Antwort, von Personen durchgeführt, die nur befristet außerhalb der Stellenplanung des Bundesamtes, als Aushilfen, eingesetzt werden. Genauso sehen viele Anhörungsprotokolle aus, die Rechtsanwält*innen und PRO ASYL auf den Tisch kommen. Da hangeln sich neu eingestellte Anhörspezialisten auf der Basis von Standardfragen völlig ignorant und kenntnislos durch Anhörungen, bei denen es für Asylsuchende buchstäblich um Kopf und Kragen geht. Die Bundesregierung sieht sich außerdem nicht so richtig in der Lage, irgendwelche sinnvollen Angaben zu den Dolmetscherkosten zu machen, da solche im Haushalt nicht separat ausgewiesen werden. Sie laufen unter dem Globaltitel der behördenspezifischen fachbezogenen Verwaltungsausgaben und da läuft ziemlich viel Heterogenes darunter. Die Bezahlung der Dolmetscher hängt eng mit der Qualifikation der Dolmetscher zusammen. Immer wieder wurde darüber berichtet in den Medien, dass Dolmetscher beim Bundesamt in der Regel unterbezahlt sind. Eine ernsthafte Qualitätsüberprüfung der Fähigkeiten wie auch konkreter Übersetzungsergebnisse findet nicht statt, so die Antwort der Bundesregierung auf eine frühere Anfrage. In jüngster Zeit häufen sich bei PRO ASYL nicht nur die Beschwerden über schlechte Dolmetscherleistungen, sondern Dolmetscher*innen, die die ihnen gegebene Rolle überschreiten, in der Anhörung zur Eile nötigen, Angaben, die Asylsuchende machen wollen, für unwichtig erklären, sich in Auseinandersetzungen mit von Flüchtlingen eingeschalteten Beiständen einmischen. Erklärbar ist dies alles nur vor dem Hintergrund, dass angesichts mangelnder Ressourcen beim Bundesamt und dem Druck zur Abarbeitung vieler Fälle Leute aus ihrer beruflichen Rolle fallen, die zurechtzuweisen wären, was aktuell aber offenbar häufig unterbleibt.