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BGH stellt Grundsatzfrage zur Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in einer JVA
In einem weiteren Vorlagebeschluss des BGH an den Europäischen Gerichtshof in einer Abschiebungssache vom selben Tage (11. Juli 2013) stellt der BGH die Grundsatzfrage, ob die Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt zulässig ist, wenn eine spezielle Abschiebungshafteinrichtung in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat, allerdings nur in einem anderen Bundesland, vorhanden sind. PRO ASYL hat den Beschluss in einer Presseerklärung vom 17. Juli 2013 kommentiert.