01.09.2013

Newsletter Sep 2013

In einem wei­te­ren Vor­la­ge­be­schluss des BGH an den Euro­päi­schen Gerichts­hof in einer Abschie­bungs­sa­che vom sel­ben Tage (11. Juli 2013) stellt der BGH die Grund­satz­fra­ge, ob die Unter­brin­gung von Abschie­bungs­ge­fan­ge­nen in einer Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt zuläs­sig ist, wenn eine spe­zi­el­le Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in dem betref­fen­den EU-Mit­glied­staat, aller­dings nur in einem ande­ren Bun­des­land, vor­han­den sind. PRO ASYL hat den Beschluss in einer Pres­se­er­klä­rung vom 17. Juli 2013 kommentiert.