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Berliner Verwaltungsgericht kritisiert Ungarns Asylpraxis
In seinem Beschluss vom 15. Januar 2015 (Az. 23 L 899_14 A) hat das Verwaltungsgericht Berlin die Asylpraxis in Ungarn heftig kritisiert und Abschiebungen in das Land vorerst gestoppt. Das Gericht bezog sich dabei darauf, dass Ungarn Flüchtlinge fast ausnahmslos in Haft nehme. Dies verstoße gegen die EU-Grundrechtecharta.