In sei­nem Beschluss vom 15. Janu­ar 2015 (Az. 23 L 899_14 A) hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin die Asyl­pra­xis in Ungarn hef­tig kri­ti­siert und Abschie­bun­gen in das Land vor­erst gestoppt. Das Gericht bezog sich dabei dar­auf, dass Ungarn Flücht­lin­ge fast aus­nahms­los in Haft neh­me. Dies ver­sto­ße gegen die EU-Grundrechtecharta.

https://www.proasyl.de/de/news/detail/news/systemische_maengel_gericht_stoppt_abschiebung_von_fluechtling_nach_ungarn/

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