22.12.2025
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Foto: Am 20. Dezember 2023 holt die Polizei eine afghanische Familie aus Kirchenräumlichkeiten in Schwerin. (c) picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

»Abschiebung um jeden Preis« lautet mittlerweile das Motto vieler Politiker*innen und Behörden. Diese Mentalität traf 2025 viele Geflüchtete mit einer ungekannten Wucht. Das ist eine Katastrophe für die Betroffenen und ein schmerzlicher Befund für die Gesellschaft. Berichte über dramatische Abschiebungen und erfolgreichen Widerstand.

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Kin­der bis 13 abgeschoben

Die ver­ant­wort­li­chen Regie­rungs­po­li­ti­ker ver­kau­fen es als Erfolg: 2025 gab es fast ein Fünf­tel mehr Abschie­bun­gen als im Vor­jahr. Doch der Preis dafür ist hoch, denn betrof­fen sind immer mehr Fami­li­en, kran­ke Per­so­nen und gut inte­grier­te Men­schen. So waren allein 2.396 der zwi­schen Janu­ar und Sep­tem­ber die­ses Jah­res abge­scho­be­nen Per­so­nen Kin­der bis zu 13 Jah­ren, wei­te­re 699 waren zwi­schen 14 und 17 Jah­re alt. Ins­ge­samt waren damit 17,5 Pro­zent der Abge­scho­be­nen minderjährig.

PRO ASYL erhielt auch im Jahr 2025 wie­der sehr vie­le Bera­tungs­an­fra­gen und beglei­te­te vie­le Fäl­le eng­ma­schig. Mit inten­si­ver Bera­tung und finan­zi­el­ler Hil­fe durch den PRO ASYL-Rechts­hil­fe­fonds konn­ten wir auf die Rech­te der Betrof­fe­nen bestehen und die­se immer wie­der auch durchsetzen.

Dass in Zei­ten der erklär­ten »Asyl­wen­de« und des enor­men Abschie­be­drucks jedoch auch eine inten­si­ve Unter­stüt­zung nicht immer aus­reicht, machen die ers­ten Bei­spie­le ein­drück­lich deut­lich. Doch es gibt auch Erfol­ge: Die Berich­te 7 bis 10 zei­gen, wie wich­tig es ist, sich immer wie­der für die Rech­te und Belan­ge von Schutz­su­chen­den einzusetzen.

»Ich wünsch­te, er wäre bei uns geblieben.«

1.) Eine ganze Familie wird abgeschoben

Der 14-jäh­ri­ge Lewan* aus Geor­gi­en hät­te alle Vor­aus­set­zun­gen für ein Blei­be­recht für gut inte­grier­te Jugend­li­che nach Para­graf 25a Auf­ent­halts­ge­setz (Auf­enthG) erfüllt: Seit über drei Jah­ren leb­te er mit sei­nen Eltern und sei­nen zwei jün­ge­ren Geschwis­tern in Nord­deutsch­land und besuch­te sehr erfolg­reich die Schu­le. In sei­ner Fuß­ball­mann­schaft war er beliebt, der Trai­ner beschreibt ihn als ziel­stre­big und liebevoll.

Sei­ner gan­zen Fami­lie hat­te die Aus­län­der­be­hör­de bereits vie­le Stei­ne in den Weg gelegt: Obwohl der Vater sich so schnell wie mög­lich um eine Arbeits­stel­le bemüh­te, erhielt er, trotz inten­si­ver Unter­stüt­zung vom Arbeit­ge­ber und von Nachbar*innen und Freund*innen, kei­ne Arbeits­er­laub­nis. Auch die Mut­ter, die sehr schnell fast akzent­frei Deutsch spre­chen konn­te, durf­te nicht arbeiten.

Eine Unter­stüt­ze­rin erzählt von einem der letz­ten Ter­mi­ne bei der Aus­län­der­be­hör­de: »Uns wur­de in Aus­sicht gestellt, dass die Fami­lie über den 14-jäh­ri­gen Sohn eine Auf­ent­halts­er­laub­nis nach Para­graf 25a Auf­ent­halts­ge­setz bekom­men kann. Was sie nicht erwähnt hat­ten, war, dass dafür eine Dul­dung für den Jun­gen erfor­der­lich wäre. Die­se hat­ten sie ihm aber kurz­fris­tig abge­nom­men.« 

Nur weni­ge Wochen spä­ter stand nachts um 4 Uhr die Poli­zei vor der Tür, um die gan­ze Fami­lie nach Geor­gi­en abzu­schie­ben – eine trau­ma­ti­sche Situa­ti­on, die die Kin­der bis heu­te belas­tet. Die Flücht­lings­hil­fe des Ortes steht wei­ter im Kon­takt mit der Fami­lie und hat eine Spen­den­ak­ti­on gestar­tet, um die Fami­lie in der Anfangs­zeit zu unter­stüt­zen. Die Mut­ter berich­tet, wie schwer es den Kin­dern wei­ter­hin fällt: »Sie wei­nen sehr viel und möch­ten zurück nach Deutsch­land an ‚ihre‘ Schu­len.« Und auch die Fuß­ball­mann­schaft trau­ert noch immer über den Ver­lust von Lewan. Sein Freund sagt: »Ich wünsch­te, er wäre bei uns geblieben.«

2.) Kolleg*innen und Eltern sind entsetzt: Kita-Mitarbeiterin wird abgeschoben

Ami­ra*, eine jun­ge Frau aus Afgha­ni­stan, hat­te sich in Deutsch­land in kür­zes­ter Zeit ein neu­es Leben auf­ge­baut: Sie war vor den Tali­ban geflo­hen, lern­te schnell Deutsch und arbei­te­te als Erzie­he­rin in einer Kita in Offen­bach – ein Beruf, in dem sie gebraucht wur­de und den sie lieb­te. Trotz ihrer gelun­ge­nen Inte­gra­ti­on und der noch lau­fen­den Aner­ken­nung ihrer Qua­li­fi­ka­ti­on wur­de sie eines Mor­gens gemein­sam mit ihrem gera­de voll­jäh­rig gewor­de­nen Bru­der, der kurz vor dem Schul­ab­schluss stand, uner­war­tet von der Poli­zei abge­holt und nach Litau­en abge­scho­ben. Dort hat­ten sie Jah­re zuvor einen Schutz­sta­tus erhal­ten. Ihr Abschied ohne Vor­war­nung hat bei Eltern, Kita-Team und der Öffent­lich­keit Bestür­zung ausgelöst.

Mit dem Ziel, dass sie schnellst­mög­lich mit einem Fach­kräf­te­vi­sum zurück­kom­men kön­nen, berät PRO ASYL die Geschwis­ter und leis­tet Rechts­hil­fe. Dafür müss­te die Aus­län­der­be­hör­de die auf­er­leg­ten Auf­ent­halts- und Ein­rei­se­sper­ren abmil­dern. Doch es gibt kei­ne Ein­sicht: Obwohl die Geschwis­ter Zusa­gen für einen Arbeits­platz bezie­hungs­wei­se Aus­bil­dungs­platz haben, lehn­te die Aus­län­der­be­hör­de die Anträ­ge kürz­lich ab. Nun müs­sen die bei­den war­ten, bis die Ein­rei­se­sper­re von 30 Mona­ten abge­lau­fen ist.

In Litau­en ist Ami­ra nun weit ent­fernt von ihren Schwes­tern, Kolleg*innen, den Kin­dern in der Kita und dem All­tag, den sie sich müh­sam auf­ge­baut hat­te. Ein­drück­lich spricht sie über ihre Lage: »Für jeman­den, der das neue Land als sein zwei­tes Zuhau­se betrach­tet und dort sein Leben wie­der auf­baut, ist die Abschie­bung aus die­sem Zuhau­se noch schmerz­haf­ter als der Ver­lust des ers­ten. Für mich ist die Welt der­zeit ein Ort, an dem ich kein Zuhau­se habe, und das ist die schmerz­haf­tes­te Erfahrung.«

3.) Schwerkranken Mann nach Nigeria abgeschoben und sich selbst überlassen

Der schwer­kran­ke Bright O. bricht auf dem Abschie­be­flug Rich­tung Nige­ria zusam­men – und nie­mand hilft. »Er wur­de laut eige­ner Aus­sa­ge von den deut­schen Sicher­heits­kräf­ten wäh­rend sei­ner Fixie­rung auf dem Flug so miss­han­delt, dass er infol­ge­des­sen kurz nach dem Aus­stieg pha­sen­wei­se ohn­mäch­tig wur­de – und am Flug­ha­fen von Lagos bewusst­los über­ge­ben wur­de«, berich­te­te Rex Osa, Grün­der des Ver­eins Refugees4Refugees, PRO ASYL. Men­schen, die mit ihm zusam­men abge­scho­ben wor­den waren, tru­gen ihn auf ihren Armen zurück zum Flug­zeug und for­der­ten sei­ne Rück­kehr nach Deutsch­land – erfolgs­los. Selbst ein Kran­ken­wa­gen kam erst nach lan­gen Diskussionen.

Auch PRO ASYL beglei­tet den Fall und bekam erschre­cken­de Ein­bli­cke: Es liegt ein aus­führ­li­ches Gut­ach­ten vor, wonach der Mann wegen unheil­ba­rer Krank­hei­ten nicht rei­se­fä­hig ist. Bei Rück­kehr nach Nige­ria dro­he ihm daher aku­te Lebens­ge­fahr, weil er nicht in der Lage sei, sich selbst zu ver­sor­gen, heißt es in dem Gut­ach­ten wei­ter. Dies erfüllt die Vor­aus­set­zun­gen für ein Abschie­be­ver­bot – das ihm aber nicht gewährt wurde.

Wohl nicht zufrie­den mit dem Ergeb­nis beauf­tra­gen die baye­ri­schen Behör­den ein Gegen­gut­ach­ten bei einem Amts­arzt. Jedoch muss­te der Ter­min zwei­mal abge­bro­chen wer­den, weil Bright O. zu krank war, um ihn durch­zu­hal­ten. Den­noch wur­de er kurz dar­auf abgeschoben.

Laut Rex Osa ist das kein Ein­zel­fall: »Wir erle­ben regel­mä­ßig, dass Men­schen bei Abschie­bun­gen geschla­gen oder fixiert wer­den. Auch Kran­ke, sogar Bewusstlose.«

Bis heu­te gibt es zu die­ser bru­ta­len Abschie­bung kein offi­zi­el­les State­ment aus Deutsch­land. Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen in Nige­ria for­dern eine unab­hän­gi­ge Unter­su­chung, in der die Ver­ant­wor­tung deut­scher Sicher­heits­kräf­te beleuch­tet wird. In Deutsch­land wirft der Fall gro­ße Fra­gen zum Umgang mit kran­ken Men­schen auf und zeigt: Nie­mand ist mehr vor Abschie­bun­gen sicher.

»Die Abschie­bung signa­li­siert, dass du als Aus­län­der jeder­zeit abge­scho­ben wer­den kannst, egal wie hart du arbei­test und egal wie sehr du dich integrierst.«

4.) Altenpflegerin festgenommen und nach Wochen in Abschiebehaft abgeschoben

Mari­am M. kommt aus Ruan­da und leb­te seit 2022 in Nie­der­sach­sen. In kür­zes­ter Zeit erreich­te sie Beacht­li­ches: Sie schloss erfolg­reich Sprach- und Inte­gra­ti­ons­kur­se ab und arbei­te­te schon bald mit einem unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­trag in einem Senio­ren­zen­trum als Pfle­ge­hel­fe­rin, gut zwei Jah­re lang – bis zu ihrer Abschie­bung. Nach­dem ihr Asyl­an­trag abge­lehnt wor­den war, kon­zen­trier­ten sie und ihre Unterstützer*innen sich auf einen soge­nann­ten Spur­wech­sel, also den Wech­sel in einen Auf­ent­halts­ti­tel für Arbeit und Ausbildung. 

Sie hat­ten berech­tig­te Hoff­nun­gen, zumal ihre beruf­li­che Erfolgs­ge­schich­te wei­ter­ging: Für Sep­tem­ber 2026 bekam Mari­am M. von ihrer Arbeit­ge­be­rin eine Zusa­ge für die Qua­li­fi­zie­rung zur Pfle­ge­as­sis­ten­tin, per­spek­ti­visch wäre sogar eine Aus­bil­dung zur Pfle­ge­fach­kraft mög­lich gewe­sen. Damit hät­te sie bereits ab März 2026 einen Anspruch auf eine Aus­bil­dungs­dul­dung oder gar Aus­bil­dungs­auf­ent­halts­er­laub­nis in Aus­sicht gehabt.

Völ­lig unver­ständ­lich und über­ra­schend war daher, dass die Aus­län­der­be­hör­de vor Beginn der Aus­bil­dung ihre Abschie­bung ein­lei­te­te. Aber nicht nur das: Sie kam in Abschie­be­haft und muss­te dort blei­ben, bis sie schließ­lich am 15. Dezem­ber nach Ruan­da abge­scho­ben wurde.

Gemein­sam mit dem Nie­der­säch­si­schen Flücht­lings­rat stand PRO ASYL der Frau zur Sei­te, beriet sie auf­ent­halts­recht­lich und ermög­lich­te die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch den Rechts­hil­fe­fonds von PRO ASYL. Doch kei­nes der recht­li­chen Mit­tel führ­te zum Erfolg, die Abschie­bung wur­de nicht ausgesetzt.

Eine Freun­din der Betrof­fe­nen schil­dert: »Mari­am ist mei­ne Freun­din und ist wie eine Schwes­ter für mich. Durch die­se Erfah­rung lebe ich in Angst. Die Abschie­bung signa­li­siert, dass du als Aus­län­der jeder­zeit abge­scho­ben wer­den kannst, egal wie hart du arbei­test und egal wie sehr du dich inte­grierst. Ich kann nicht ver­ste­hen, wie die­ses Sys­tem so ein­fach über die Leben, die Bezie­hun­gen und das Lebens­werk von Men­schen hin­weg­ge­hen kann. Dabei geht es nicht nur um Geset­ze, es geht um Mensch­lich­keit. Die­se Poli­tik zer­stört Fami­li­en, Freund*innenschaften und Ver­trau­en. Sie ist nicht gerecht, und genau das darf nicht igno­riert werden.«

5.) Gute Integration zahlt sich nicht aus: Familie in die Türkei abgeschoben

Die vier­köp­fi­ge Fami­lie floh aus der Tür­kei und kam 2023 nach Deutsch­land. Ihre Asyl­an­trä­ge wur­den abge­lehnt, den­noch arbei­te­ten sie kon­se­quent dar­an, sich in Deutsch­land ein eigen­stän­di­ges Leben auf­zu­bau­en. Um den­noch ein Blei­be­recht zu bekom­men, stell­ten sie einen Antrag im Peti­ti­ons­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­ta­ges. Das ist eine Mög­lich­keit für beson­ders gut inte­grier­te Men­schen, die alle ande­ren Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft haben. Doch die Ent­schei­dung fiel knapp gegen sie aus.

Der Vater der Fami­lie hat­te zu die­sem Zeit­punkt bereits einen unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­trag. Den­noch ent­zog die Aus­län­der­be­hör­de ihm die Arbeits­er­laub­nis. Doch er gab nicht auf: Um sei­ne Chan­cen auf dem Arbeits­markt wei­ter zu ver­bes­sern, leg­te er erfolg­reich die Füh­rer­schein­prü­fung ab, um auch wei­ter ent­fern­te Arbeits­stel­len errei­chen zu kön­nen. Die Mut­ter ist aus­ge­bil­de­te Fri­seu­rin und grund­sätz­lich bereit, zum Lebens­un­ter­halt der Fami­lie beizutragen.

Auch die Inte­gra­ti­on der Kin­der ver­lief sehr gut. Alle Kin­der besuch­ten die Schu­le, spra­chen gut Deutsch und hat­ten sich ein sozia­les Umfeld geschaf­fen. Die älte­re Toch­ter wech­sel­te sogar aufs Gym­na­si­um, nahm an meh­re­ren Schul­wett­be­wer­ben teil und erreich­te unter ande­rem den drit­ten Platz bei einem Mathematikwettbewerb.

Doch trotz all die­ser Inte­gra­ti­ons­er­fol­ge wur­de die Fami­lie im Okto­ber abge­scho­ben. PRO ASYL steht ihr mit auf­ent­halts­recht­li­cher Bera­tung zur Sei­te und ver­sucht zu errei­chen, dass die Fami­lie nach Deutsch­land zurück­keh­ren kann – zum Bei­spiel über ein Visums­ver­fah­ren zur Wiederkehr.

6.) Abschiebung nach Gambia statt Hochzeit: Große Solidarität für Yerro

Er woll­te hei­ra­ten, nur noch die Prü­fung durch das Stan­des­amt fehl­te – dann wur­de Yer­ro in der Aus­län­der­be­hör­de sei­ner Stadt in Sach­sen-Anhalt fest­ge­nom­men, in Abschie­be­haft gesteckt und schließ­lich abge­scho­ben – nach sechs Jah­ren in Deutsch­land. 2019 war er vor der ita­lie­ni­schen Küs­te aus See­not geret­tet und über den »EU-Relocation«-Mechanismus nach Deutsch­land über­stellt wor­den. Jah­re­lang arbei­te­te er in Deutsch­land – bis ihm die Arbeits­er­laub­nis ent­zo­gen wurde.

2023 lern­te Yer­ro sei­ne heu­ti­ge Ver­lob­te – eine EU-Bür­ge­rin – ken­nen, Anfang 2025 beschlos­sen sie, zu hei­ra­ten. Alle Doku­men­te für die Hoch­zeit waren bereits ein­ge­reicht, als er über­ra­schend in Abschie­be­haft gesteckt wird. Er selbst sag­te dazu: »Ich bin gera­de dabei zu hei­ra­ten. Wir wol­len nicht von­ein­an­der getrennt sein. Es ist unser Recht, zusam­men­zu­le­ben und unse­re Kar­rie­re zu ver­fol­gen. Ich habe es nicht ver­dient, das durch­zu­ma­chen, nur weil ich Migrant oder Schwarz bin.«

PRO ASYL schal­te­te eine Anwäl­tin ein und unter­stütz­te sein Ver­fah­ren gegen die Abschie­bung mit dem Rechts­hil­fe­fonds. Doch alle recht­li­chen Mit­tel blie­ben erfolg­los. Yer­ro wur­de Mit­te Okto­ber unter Pro­test von rund 50 Per­so­nen nach Gam­bia abgeschoben.

Bemer­kens­wert ist die gro­ße Wel­le an Zuspruch, die Yer­ro erfuhr: Demons­tra­tio­nen, Soli­da­ri­täts­be­kun­dun­gen von Politiker*innen im In- und Aus­land und eine Spen­den­kam­pa­gne. Auch wenn es für Yer­ro letzt­lich nicht den gewünsch­ten Erfolg brach­te, so zeigt es doch: Die Abschie­ben-um-jeden-Preis-Men­ta­li­tät trifft auf Widerstand.

Und nun vier Erfolge, zu denen PRO ASYL beitragen hat.

7.) Aus dem Studentenwohnheim abgeschoben – dennoch Hoffnung auf Rückkehr nach Deutschland

Ram­zi kam Anfang 2018 als Jugend­li­cher mit sei­ner Fami­lie aus dem kur­di­schen Teil des Irak nach Deutsch­land. Schon 2016 war die Fami­lie vor dem »Isla­mi­schen Staat« und der all­ge­gen­wär­ti­gen Unsi­cher­heit geflo­hen. Mit 16 Jah­ren begann Ram­zi hier ein neu­es Leben. Er lern­te, arbei­te­te hart, mach­te Abitur mit der her­vor­ra­gen­den Note 1,5 und stu­dier­te schließ­lich Nach­hal­ti­ge Gebäu­de- und Ener­gie­tech­nik an der Hoch­schu­le Ess­lin­gen. Zusam­men mit sei­nem Bru­der leb­te er in einem Stu­den­ten­wohn­heim in Stuttgart.

Doch die­ses Leben wur­de abrupt zer­stört. Mit­ten in der Nacht hol­te die Poli­zei Ram­zi ab und schob ihn in den Irak ab. Der Grund: angeb­li­che Zwei­fel an sei­ner Iden­ti­tät. Ein letz­ter Eil­an­trag sei­nes Anwalts kam zu spät. Plötz­lich war er wie­der in einem Land, das er aus Angst ver­las­sen hat­te – ohne Per­spek­ti­ve, unter­ge­bracht bei Bekann­ten in der Auto­no­men Regi­on Kur­di­stan. Sein Bru­der und Freun­de mach­ten den Fall öffentlich. 

Mona­te spä­ter keim­te wie­der Hoff­nung auf. Mit anwalt­li­cher Unter­stüt­zung konn­te er errei­chen, dass die Wie­der­ein­rei­se­sper­re von 30 auf drei Mona­te ver­kürzt wur­de. Auch sei­ne Iden­ti­tät konn­te Ram­zi nun zwei­fels­frei klären.

Er bean­trag­te ein Stu­den­ten­vi­sum beim deut­schen Gene­ral­kon­su­lat in Erbil, inzwi­schen liegt die Vor­ab­zu­stim­mung der Aus­län­der­be­hör­de vor. Soll­te das Visum erteilt wer­den, könn­te er end­lich zurück­keh­ren – zurück zu sei­nem Stu­di­um, zu sei­nem Bru­der und zu dem Leben, das ihm über Nacht genom­men wurde.

PRO ASYL stand ihm in den inten­si­ven Stun­den der Abschie­bung und danach bera­tend zur Sei­te und ver­schaff­te sei­ner Stim­me immer wie­der Gehör.

8.) Langer Kampf, um zu bleiben: Jesidische Familie gibt nicht auf

2019 floh ein jesi­di­sches Ehe­paar mit sei­nen bei­den Kin­dern aus dem Irak nach Deutsch­land. Sie hoff­ten auf Sicher­heit und eine Zukunft ohne Angst. Doch die­se Hoff­nung wur­de früh ent­täuscht: Noch im sel­ben Jahr lehn­te das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) den Asyl­an­trag ab. Auch der Rechts­weg brach­te zunächst kei­nen Erfolg.

Doch das Leben ging wei­ter: Zwi­schen­zeit­lich bau­te die Fami­lie ihre Exis­tenz in Bay­ern auf. Ein drit­tes Kind wur­de gebo­ren, des­sen Asyl­an­trag eben­falls abge­lehnt wur­de. Die Fami­lie muss­te mit der Unsi­cher­heit leben, dass die Abschie­bung droht.

Beson­ders schwer wiegt die gesund­heit­li­che Situa­ti­on des Vaters. Er lei­det an Epi­lep­sie und erst in Deutsch­land bekommt er die Medi­ka­men­te, die dafür sor­gen, dass die zuvor regel­mä­ßi­gen Anfäl­le aus­blei­ben. Die Medi­ka­men­te haben jedoch star­ke Neben­wir­kun­gen, die sei­ne Arbeits­fä­hig­keit erheb­lich ein­schrän­ken. Die Ver­ant­wor­tung, der Fami­lie den­noch eine auf­ent­halts­recht­li­che Per­spek­ti­ve zu erkämp­fen, las­te­te daher vor allem auf den Schul­tern der Mutter.

Das PRO ASYL-Bera­tungs­team unter­stütz­te die Fami­lie auf­ent­halts­recht­lich und bot Rechts­hil­fe an. Die Mut­ter stell­te dar­auf­hin einen Antrag auf Geneh­mi­gung für eine Aus­bil­dung ab Som­mer 2024. Die Aus­län­der­be­hör­de lehn­te die­sen zunächst ab. Doch die Fami­lie gab nicht auf: Ein Eil­an­trag beim Ver­wal­tungs­ge­richt brach­te die Wen­de. Die Aus­län­der­be­hör­de erlaub­te der Mut­ter nun doch, mit der Aus­bil­dung anzu­fan­gen. Auch der Vater konn­te trotz sei­ner gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen ab Okto­ber 2024 in Teil­zeit arbeiten.

Schließ­lich hat­ten sie Erfolg: Nach lan­gem War­ten erhiel­ten fast alle Fami­li­en­mit­glie­der ihre Auf­ent­halts­er­laub­nis­se für gut inte­grier­te Men­schen (Para­graf 25b Auf­ent­halts­ge­setz) und haben damit den Weg ins Blei­be­recht geschafft.

Was die­se Fami­lie aus­zeich­net, ist ihre außer­ge­wöhn­li­che Aus­dau­er. Trotz jah­re­lan­ger Ableh­nun­gen, gesund­heit­li­cher Rück­schlä­ge und büro­kra­ti­scher Hür­den hiel­ten sie an ihrem Ziel fest.

9.) Abschiebehaft und Hungerstreik – Der lange Kampf von Hamza

Ham­za A. ist ein poli­tisch akti­ver Kur­de aus der Tür­kei und lebt seit sechs Jah­ren in Deutsch­land. In sei­nem Her­kunfts­land erlitt er wie­der­holt staat­li­che Gewalt: Er wur­de von Poli­zei und Mili­tär miss­han­delt, mehr­fach fest­ge­nom­men und aus poli­ti­schen Grün­den zwei­mal inhaf­tiert. In der Tür­kei läuft ein Ver­fah­ren wegen angeb­li­cher Unter­stüt­zung einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on, als eine Stra­te­gie zur Ein­schüch­te­rung und Unter­drü­ckung poli­ti­scher Oppositioneller.

Trotz der Erfah­run­gen von Ver­fol­gung und Repres­si­on und trotz eines lang­wie­ri­gen Asyl­ver­fah­rens gelang es ihm in Deutsch­land, Schritt für Schritt wie­der Fuß zu fas­sen. Er war ver­lobt, hat­te eine fes­te Arbeits­stel­le mit unbe­fris­te­tem Ver­trag und war in ein sozia­les Umfeld ein­ge­bun­den, in dem er Aner­ken­nung und Rück­halt fand.

Den­noch wur­de er bei einem Ter­min in der Aus­län­der­be­hör­de plötz­lich fest­ge­nom­men, weil er in die Tür­kei abge­scho­ben wer­den soll­te. Dort dro­hen ihm Haft und Miss­hand­lun­gen. Die Abschie­be­haft und die stän­di­ge Angst vor Abschie­bung hat­ten gra­vie­ren­de kör­per­li­che und psy­chi­sche Auswirkungen.Bereits kurz nach sei­ner Inhaf­tie­rung trat Ham­za A. aus Pro­test in einen Hun­ger­streik, den er wochen­lang auf­recht erhielt. Zwei Abschie­be­ver­su­che scheiterten.

Wäh­rend der Haft stell­te er einen Asyl­fol­ge­an­trag und leg­te Beschwer­de gegen die Abschie­be­haft ein. Trotz sei­nes geschwäch­ten Zustands wegen des wochen­lan­gen Hun­ger­streiks wur­de er als rei­se­fä­hig ein­ge­stuft. Doch der Rechts­weg war erfolg­reich: Ein Eil­an­trag vor Gericht ver­pflich­te­te das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) zu einem neu­en Asyl­ver­fah­ren. Ham­za A. wur­de aus der Haft entlassen.

Dank anwalt­li­cher Unter­stüt­zung ist der­zeit die Gefahr einer Abschie­bung gebannt und das Asyl­ver­fah­ren wird neu auf­ge­rollt. PRO ASYL steht seit vie­len Mona­ten mit der Rechts­an­wäl­tin im Kon­takt und hat Rechts­hil­fe zugesichert.

10.) Die junge Pflege-Azubi Aysu schafft es zurück nach Deutschland

Die 18-jäh­ri­ge Aysu aus Aser­bai­dschan war­te­te im Sep­tem­ber 2024 in der Aus­län­der­be­hör­de auf die Ver­län­ge­rung ihrer Dul­dung, sie war gut vor­be­rei­tet und hat­te alle Unter­la­gen dabei. Schon seit Mona­ten hat­te sie die Aus­bil­dungs­zu­sa­ge von einem Senio­ren­zen­trum. Es fehl­te nur noch die Geneh­mi­gung der Aus­län­der­be­hör­de. Auch der Lei­ter ihrer Wohn­grup­pe war »guter Din­ge, dass sie bei dem Ter­min eine Geneh­mi­gung für die Aus­bil­dungs­auf­nah­me in der Pfle­ge erhal­ten wird«.

Doch das Gegen­teil pas­siert: Drei Poli­zis­ten neh­men Aysu fest, noch am sel­ben Abend wird sie nach Aser­bai­dschan abge­scho­ben. Sie erlei­det einen Nervenzusammenbruch. 

Der Wohn­grup­pen­lei­ter ist ent­setzt: »Die­ser Vor­gang war das men­schen­un­wür­digs­te Sze­na­rio, das wir jemals im Rah­men der Jugend­hil­fe mit­er­le­ben muss­ten.« Kaum voll­jäh­rig, ist Aysu in Baku plötz­lich auf sich allein gestellt. Bei Bekann­ten hat sie eine not­dürf­ti­ge Über­nach­tungs­mög­lich­keit, weiß aber nicht, wie es danach wei­ter­ge­hen soll. PRO ASYL unter­stütz­te und beriet Aysu in die­ser Zeit und berich­te­te bereits Ende 2024 über ihre Abschie­bung. Kürz­lich gab es gute Neu­ig­kei­ten: Nach gro­ßer, auch öffent­lich gezeig­ter, Soli­da­ri­tät und mit Hil­fe von Rechtsanwält*innen wird ihre Wie­der­ein­rei­se­sper­re end­lich ver­kürzt. Doch noch immer dau­ert es, bis sie das Visum bekommt. Erst im Sep­tem­ber 2025, ein Jahr nach der umstrit­te­nen Abschie­bung, kann Aysu end­lich nach Deutsch­land zurück­keh­ren und ihre Aus­bil­dung begin­nen, aus­ge­stat­tet mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis. Trotz des posi­ti­ven Aus­gangs: Die jun­ge Frau hat ein Jahr verloren.

 

*Name geän­dert

 

dmo, ie, jb, sch, tc