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Abschiebungen 2025: Eine neue Härte ist erreicht – einige Beispiele
»Abschiebung um jeden Preis« lautet mittlerweile das Motto vieler Politiker*innen und Behörden. Diese Mentalität traf 2025 viele Geflüchtete mit einer ungekannten Wucht. Das ist eine Katastrophe für die Betroffenen und ein schmerzlicher Befund für die Gesellschaft. Berichte über dramatische Abschiebungen und erfolgreichen Widerstand.
Die verantwortlichen Regierungspolitiker verkaufen es als Erfolg: 2025 gab es fast ein Fünftel mehr Abschiebungen als im Vorjahr. Doch der Preis dafür ist hoch, denn betroffen sind immer mehr Familien, kranke Personen und gut integrierte Menschen. So waren allein 2.396 der zwischen Januar und September dieses Jahres abgeschobenen Personen Kinder bis zu 13 Jahren, weitere 699 waren zwischen 14 und 17 Jahre alt. Insgesamt waren damit 17,5 Prozent der Abgeschobenen minderjährig.
PRO ASYL erhielt auch im Jahr 2025 wieder sehr viele Beratungsanfragen und begleitete viele Fälle engmaschig. Mit intensiver Beratung und finanzieller Hilfe durch den PRO ASYL-Rechtshilfefonds konnten wir auf die Rechte der Betroffenen bestehen und diese immer wieder auch durchsetzen.
Dass in Zeiten der erklärten »Asylwende« und des enormen Abschiebedrucks jedoch auch eine intensive Unterstützung nicht immer ausreicht, machen die ersten Beispiele eindrücklich deutlich. Doch es gibt auch Erfolge: Die Berichte 7 bis 10 zeigen, wie wichtig es ist, sich immer wieder für die Rechte und Belange von Schutzsuchenden einzusetzen.
»Ich wünschte, er wäre bei uns geblieben.«
1.) Eine ganze Familie wird abgeschoben
Der 14-jährige Lewan* aus Georgien hätte alle Voraussetzungen für ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche nach Paragraf 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllt: Seit über drei Jahren lebte er mit seinen Eltern und seinen zwei jüngeren Geschwistern in Norddeutschland und besuchte sehr erfolgreich die Schule. In seiner Fußballmannschaft war er beliebt, der Trainer beschreibt ihn als zielstrebig und liebevoll.
Seiner ganzen Familie hatte die Ausländerbehörde bereits viele Steine in den Weg gelegt: Obwohl der Vater sich so schnell wie möglich um eine Arbeitsstelle bemühte, erhielt er, trotz intensiver Unterstützung vom Arbeitgeber und von Nachbar*innen und Freund*innen, keine Arbeitserlaubnis. Auch die Mutter, die sehr schnell fast akzentfrei Deutsch sprechen konnte, durfte nicht arbeiten.
Eine Unterstützerin erzählt von einem der letzten Termine bei der Ausländerbehörde: »Uns wurde in Aussicht gestellt, dass die Familie über den 14-jährigen Sohn eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25a Aufenthaltsgesetz bekommen kann. Was sie nicht erwähnt hatten, war, dass dafür eine Duldung für den Jungen erforderlich wäre. Diese hatten sie ihm aber kurzfristig abgenommen.«
Nur wenige Wochen später stand nachts um 4 Uhr die Polizei vor der Tür, um die ganze Familie nach Georgien abzuschieben – eine traumatische Situation, die die Kinder bis heute belastet. Die Flüchtlingshilfe des Ortes steht weiter im Kontakt mit der Familie und hat eine Spendenaktion gestartet, um die Familie in der Anfangszeit zu unterstützen. Die Mutter berichtet, wie schwer es den Kindern weiterhin fällt: »Sie weinen sehr viel und möchten zurück nach Deutschland an ‚ihre‘ Schulen.« Und auch die Fußballmannschaft trauert noch immer über den Verlust von Lewan. Sein Freund sagt: »Ich wünschte, er wäre bei uns geblieben.«
2.) Kolleg*innen und Eltern sind entsetzt: Kita-Mitarbeiterin wird abgeschoben
Amira*, eine junge Frau aus Afghanistan, hatte sich in Deutschland in kürzester Zeit ein neues Leben aufgebaut: Sie war vor den Taliban geflohen, lernte schnell Deutsch und arbeitete als Erzieherin in einer Kita in Offenbach – ein Beruf, in dem sie gebraucht wurde und den sie liebte. Trotz ihrer gelungenen Integration und der noch laufenden Anerkennung ihrer Qualifikation wurde sie eines Morgens gemeinsam mit ihrem gerade volljährig gewordenen Bruder, der kurz vor dem Schulabschluss stand, unerwartet von der Polizei abgeholt und nach Litauen abgeschoben. Dort hatten sie Jahre zuvor einen Schutzstatus erhalten. Ihr Abschied ohne Vorwarnung hat bei Eltern, Kita-Team und der Öffentlichkeit Bestürzung ausgelöst.
Mit dem Ziel, dass sie schnellstmöglich mit einem Fachkräftevisum zurückkommen können, berät PRO ASYL die Geschwister und leistet Rechtshilfe. Dafür müsste die Ausländerbehörde die auferlegten Aufenthalts- und Einreisesperren abmildern. Doch es gibt keine Einsicht: Obwohl die Geschwister Zusagen für einen Arbeitsplatz beziehungsweise Ausbildungsplatz haben, lehnte die Ausländerbehörde die Anträge kürzlich ab. Nun müssen die beiden warten, bis die Einreisesperre von 30 Monaten abgelaufen ist.
In Litauen ist Amira nun weit entfernt von ihren Schwestern, Kolleg*innen, den Kindern in der Kita und dem Alltag, den sie sich mühsam aufgebaut hatte. Eindrücklich spricht sie über ihre Lage: »Für jemanden, der das neue Land als sein zweites Zuhause betrachtet und dort sein Leben wieder aufbaut, ist die Abschiebung aus diesem Zuhause noch schmerzhafter als der Verlust des ersten. Für mich ist die Welt derzeit ein Ort, an dem ich kein Zuhause habe, und das ist die schmerzhafteste Erfahrung.«
3.) Schwerkranken Mann nach Nigeria abgeschoben und sich selbst überlassen
Der schwerkranke Bright O. bricht auf dem Abschiebeflug Richtung Nigeria zusammen – und niemand hilft. »Er wurde laut eigener Aussage von den deutschen Sicherheitskräften während seiner Fixierung auf dem Flug so misshandelt, dass er infolgedessen kurz nach dem Ausstieg phasenweise ohnmächtig wurde – und am Flughafen von Lagos bewusstlos übergeben wurde«, berichtete Rex Osa, Gründer des Vereins Refugees4Refugees, PRO ASYL. Menschen, die mit ihm zusammen abgeschoben worden waren, trugen ihn auf ihren Armen zurück zum Flugzeug und forderten seine Rückkehr nach Deutschland – erfolgslos. Selbst ein Krankenwagen kam erst nach langen Diskussionen.
Auch PRO ASYL begleitet den Fall und bekam erschreckende Einblicke: Es liegt ein ausführliches Gutachten vor, wonach der Mann wegen unheilbarer Krankheiten nicht reisefähig ist. Bei Rückkehr nach Nigeria drohe ihm daher akute Lebensgefahr, weil er nicht in der Lage sei, sich selbst zu versorgen, heißt es in dem Gutachten weiter. Dies erfüllt die Voraussetzungen für ein Abschiebeverbot – das ihm aber nicht gewährt wurde.
Wohl nicht zufrieden mit dem Ergebnis beauftragen die bayerischen Behörden ein Gegengutachten bei einem Amtsarzt. Jedoch musste der Termin zweimal abgebrochen werden, weil Bright O. zu krank war, um ihn durchzuhalten. Dennoch wurde er kurz darauf abgeschoben.
Laut Rex Osa ist das kein Einzelfall: »Wir erleben regelmäßig, dass Menschen bei Abschiebungen geschlagen oder fixiert werden. Auch Kranke, sogar Bewusstlose.«
Bis heute gibt es zu dieser brutalen Abschiebung kein offizielles Statement aus Deutschland. Menschenrechtsorganisationen in Nigeria fordern eine unabhängige Untersuchung, in der die Verantwortung deutscher Sicherheitskräfte beleuchtet wird. In Deutschland wirft der Fall große Fragen zum Umgang mit kranken Menschen auf und zeigt: Niemand ist mehr vor Abschiebungen sicher.
»Die Abschiebung signalisiert, dass du als Ausländer jederzeit abgeschoben werden kannst, egal wie hart du arbeitest und egal wie sehr du dich integrierst.«
4.) Altenpflegerin festgenommen und nach Wochen in Abschiebehaft abgeschoben
Mariam M. kommt aus Ruanda und lebte seit 2022 in Niedersachsen. In kürzester Zeit erreichte sie Beachtliches: Sie schloss erfolgreich Sprach- und Integrationskurse ab und arbeitete schon bald mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einem Seniorenzentrum als Pflegehelferin, gut zwei Jahre lang – bis zu ihrer Abschiebung. Nachdem ihr Asylantrag abgelehnt worden war, konzentrierten sie und ihre Unterstützer*innen sich auf einen sogenannten Spurwechsel, also den Wechsel in einen Aufenthaltstitel für Arbeit und Ausbildung.
Sie hatten berechtigte Hoffnungen, zumal ihre berufliche Erfolgsgeschichte weiterging: Für September 2026 bekam Mariam M. von ihrer Arbeitgeberin eine Zusage für die Qualifizierung zur Pflegeassistentin, perspektivisch wäre sogar eine Ausbildung zur Pflegefachkraft möglich gewesen. Damit hätte sie bereits ab März 2026 einen Anspruch auf eine Ausbildungsduldung oder gar Ausbildungsaufenthaltserlaubnis in Aussicht gehabt.
Völlig unverständlich und überraschend war daher, dass die Ausländerbehörde vor Beginn der Ausbildung ihre Abschiebung einleitete. Aber nicht nur das: Sie kam in Abschiebehaft und musste dort bleiben, bis sie schließlich am 15. Dezember nach Ruanda abgeschoben wurde.
Gemeinsam mit dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat stand PRO ASYL der Frau zur Seite, beriet sie aufenthaltsrechtlich und ermöglichte die finanzielle Unterstützung durch den Rechtshilfefonds von PRO ASYL. Doch keines der rechtlichen Mittel führte zum Erfolg, die Abschiebung wurde nicht ausgesetzt.
Eine Freundin der Betroffenen schildert: »Mariam ist meine Freundin und ist wie eine Schwester für mich. Durch diese Erfahrung lebe ich in Angst. Die Abschiebung signalisiert, dass du als Ausländer jederzeit abgeschoben werden kannst, egal wie hart du arbeitest und egal wie sehr du dich integrierst. Ich kann nicht verstehen, wie dieses System so einfach über die Leben, die Beziehungen und das Lebenswerk von Menschen hinweggehen kann. Dabei geht es nicht nur um Gesetze, es geht um Menschlichkeit. Diese Politik zerstört Familien, Freund*innenschaften und Vertrauen. Sie ist nicht gerecht, und genau das darf nicht ignoriert werden.«
5.) Gute Integration zahlt sich nicht aus: Familie in die Türkei abgeschoben
Die vierköpfige Familie floh aus der Türkei und kam 2023 nach Deutschland. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt, dennoch arbeiteten sie konsequent daran, sich in Deutschland ein eigenständiges Leben aufzubauen. Um dennoch ein Bleiberecht zu bekommen, stellten sie einen Antrag im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages. Das ist eine Möglichkeit für besonders gut integrierte Menschen, die alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Doch die Entscheidung fiel knapp gegen sie aus.
Der Vater der Familie hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dennoch entzog die Ausländerbehörde ihm die Arbeitserlaubnis. Doch er gab nicht auf: Um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern, legte er erfolgreich die Führerscheinprüfung ab, um auch weiter entfernte Arbeitsstellen erreichen zu können. Die Mutter ist ausgebildete Friseurin und grundsätzlich bereit, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen.
Auch die Integration der Kinder verlief sehr gut. Alle Kinder besuchten die Schule, sprachen gut Deutsch und hatten sich ein soziales Umfeld geschaffen. Die ältere Tochter wechselte sogar aufs Gymnasium, nahm an mehreren Schulwettbewerben teil und erreichte unter anderem den dritten Platz bei einem Mathematikwettbewerb.
Doch trotz all dieser Integrationserfolge wurde die Familie im Oktober abgeschoben. PRO ASYL steht ihr mit aufenthaltsrechtlicher Beratung zur Seite und versucht zu erreichen, dass die Familie nach Deutschland zurückkehren kann – zum Beispiel über ein Visumsverfahren zur Wiederkehr.
6.) Abschiebung nach Gambia statt Hochzeit: Große Solidarität für Yerro
Er wollte heiraten, nur noch die Prüfung durch das Standesamt fehlte – dann wurde Yerro in der Ausländerbehörde seiner Stadt in Sachsen-Anhalt festgenommen, in Abschiebehaft gesteckt und schließlich abgeschoben – nach sechs Jahren in Deutschland. 2019 war er vor der italienischen Küste aus Seenot gerettet und über den »EU-Relocation«-Mechanismus nach Deutschland überstellt worden. Jahrelang arbeitete er in Deutschland – bis ihm die Arbeitserlaubnis entzogen wurde.
2023 lernte Yerro seine heutige Verlobte – eine EU-Bürgerin – kennen, Anfang 2025 beschlossen sie, zu heiraten. Alle Dokumente für die Hochzeit waren bereits eingereicht, als er überraschend in Abschiebehaft gesteckt wird. Er selbst sagte dazu: »Ich bin gerade dabei zu heiraten. Wir wollen nicht voneinander getrennt sein. Es ist unser Recht, zusammenzuleben und unsere Karriere zu verfolgen. Ich habe es nicht verdient, das durchzumachen, nur weil ich Migrant oder Schwarz bin.«
PRO ASYL schaltete eine Anwältin ein und unterstützte sein Verfahren gegen die Abschiebung mit dem Rechtshilfefonds. Doch alle rechtlichen Mittel blieben erfolglos. Yerro wurde Mitte Oktober unter Protest von rund 50 Personen nach Gambia abgeschoben.
Bemerkenswert ist die große Welle an Zuspruch, die Yerro erfuhr: Demonstrationen, Solidaritätsbekundungen von Politiker*innen im In- und Ausland und eine Spendenkampagne. Auch wenn es für Yerro letztlich nicht den gewünschten Erfolg brachte, so zeigt es doch: Die Abschieben-um-jeden-Preis-Mentalität trifft auf Widerstand.
Und nun vier Erfolge, zu denen PRO ASYL beitragen hat.
7.) Aus dem Studentenwohnheim abgeschoben – dennoch Hoffnung auf Rückkehr nach Deutschland
Ramzi kam Anfang 2018 als Jugendlicher mit seiner Familie aus dem kurdischen Teil des Irak nach Deutschland. Schon 2016 war die Familie vor dem »Islamischen Staat« und der allgegenwärtigen Unsicherheit geflohen. Mit 16 Jahren begann Ramzi hier ein neues Leben. Er lernte, arbeitete hart, machte Abitur mit der hervorragenden Note 1,5 und studierte schließlich Nachhaltige Gebäude- und Energietechnik an der Hochschule Esslingen. Zusammen mit seinem Bruder lebte er in einem Studentenwohnheim in Stuttgart.
Doch dieses Leben wurde abrupt zerstört. Mitten in der Nacht holte die Polizei Ramzi ab und schob ihn in den Irak ab. Der Grund: angebliche Zweifel an seiner Identität. Ein letzter Eilantrag seines Anwalts kam zu spät. Plötzlich war er wieder in einem Land, das er aus Angst verlassen hatte – ohne Perspektive, untergebracht bei Bekannten in der Autonomen Region Kurdistan. Sein Bruder und Freunde machten den Fall öffentlich.
Monate später keimte wieder Hoffnung auf. Mit anwaltlicher Unterstützung konnte er erreichen, dass die Wiedereinreisesperre von 30 auf drei Monate verkürzt wurde. Auch seine Identität konnte Ramzi nun zweifelsfrei klären.
Er beantragte ein Studentenvisum beim deutschen Generalkonsulat in Erbil, inzwischen liegt die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vor. Sollte das Visum erteilt werden, könnte er endlich zurückkehren – zurück zu seinem Studium, zu seinem Bruder und zu dem Leben, das ihm über Nacht genommen wurde.
PRO ASYL stand ihm in den intensiven Stunden der Abschiebung und danach beratend zur Seite und verschaffte seiner Stimme immer wieder Gehör.
8.) Langer Kampf, um zu bleiben: Jesidische Familie gibt nicht auf
2019 floh ein jesidisches Ehepaar mit seinen beiden Kindern aus dem Irak nach Deutschland. Sie hofften auf Sicherheit und eine Zukunft ohne Angst. Doch diese Hoffnung wurde früh enttäuscht: Noch im selben Jahr lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag ab. Auch der Rechtsweg brachte zunächst keinen Erfolg.
Doch das Leben ging weiter: Zwischenzeitlich baute die Familie ihre Existenz in Bayern auf. Ein drittes Kind wurde geboren, dessen Asylantrag ebenfalls abgelehnt wurde. Die Familie musste mit der Unsicherheit leben, dass die Abschiebung droht.
Besonders schwer wiegt die gesundheitliche Situation des Vaters. Er leidet an Epilepsie und erst in Deutschland bekommt er die Medikamente, die dafür sorgen, dass die zuvor regelmäßigen Anfälle ausbleiben. Die Medikamente haben jedoch starke Nebenwirkungen, die seine Arbeitsfähigkeit erheblich einschränken. Die Verantwortung, der Familie dennoch eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu erkämpfen, lastete daher vor allem auf den Schultern der Mutter.
Das PRO ASYL-Beratungsteam unterstützte die Familie aufenthaltsrechtlich und bot Rechtshilfe an. Die Mutter stellte daraufhin einen Antrag auf Genehmigung für eine Ausbildung ab Sommer 2024. Die Ausländerbehörde lehnte diesen zunächst ab. Doch die Familie gab nicht auf: Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht brachte die Wende. Die Ausländerbehörde erlaubte der Mutter nun doch, mit der Ausbildung anzufangen. Auch der Vater konnte trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen ab Oktober 2024 in Teilzeit arbeiten.
Schließlich hatten sie Erfolg: Nach langem Warten erhielten fast alle Familienmitglieder ihre Aufenthaltserlaubnisse für gut integrierte Menschen (Paragraf 25b Aufenthaltsgesetz) und haben damit den Weg ins Bleiberecht geschafft.
Was diese Familie auszeichnet, ist ihre außergewöhnliche Ausdauer. Trotz jahrelanger Ablehnungen, gesundheitlicher Rückschläge und bürokratischer Hürden hielten sie an ihrem Ziel fest.
9.) Abschiebehaft und Hungerstreik – Der lange Kampf von Hamza
Hamza A. ist ein politisch aktiver Kurde aus der Türkei und lebt seit sechs Jahren in Deutschland. In seinem Herkunftsland erlitt er wiederholt staatliche Gewalt: Er wurde von Polizei und Militär misshandelt, mehrfach festgenommen und aus politischen Gründen zweimal inhaftiert. In der Türkei läuft ein Verfahren wegen angeblicher Unterstützung einer terroristischen Organisation, als eine Strategie zur Einschüchterung und Unterdrückung politischer Oppositioneller.
Trotz der Erfahrungen von Verfolgung und Repression und trotz eines langwierigen Asylverfahrens gelang es ihm in Deutschland, Schritt für Schritt wieder Fuß zu fassen. Er war verlobt, hatte eine feste Arbeitsstelle mit unbefristetem Vertrag und war in ein soziales Umfeld eingebunden, in dem er Anerkennung und Rückhalt fand.
Dennoch wurde er bei einem Termin in der Ausländerbehörde plötzlich festgenommen, weil er in die Türkei abgeschoben werden sollte. Dort drohen ihm Haft und Misshandlungen. Die Abschiebehaft und die ständige Angst vor Abschiebung hatten gravierende körperliche und psychische Auswirkungen.Bereits kurz nach seiner Inhaftierung trat Hamza A. aus Protest in einen Hungerstreik, den er wochenlang aufrecht erhielt. Zwei Abschiebeversuche scheiterten.
Während der Haft stellte er einen Asylfolgeantrag und legte Beschwerde gegen die Abschiebehaft ein. Trotz seines geschwächten Zustands wegen des wochenlangen Hungerstreiks wurde er als reisefähig eingestuft. Doch der Rechtsweg war erfolgreich: Ein Eilantrag vor Gericht verpflichtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem neuen Asylverfahren. Hamza A. wurde aus der Haft entlassen.
Dank anwaltlicher Unterstützung ist derzeit die Gefahr einer Abschiebung gebannt und das Asylverfahren wird neu aufgerollt. PRO ASYL steht seit vielen Monaten mit der Rechtsanwältin im Kontakt und hat Rechtshilfe zugesichert.
10.) Die junge Pflege-Azubi Aysu schafft es zurück nach Deutschland
Die 18-jährige Aysu aus Aserbaidschan wartete im September 2024 in der Ausländerbehörde auf die Verlängerung ihrer Duldung, sie war gut vorbereitet und hatte alle Unterlagen dabei. Schon seit Monaten hatte sie die Ausbildungszusage von einem Seniorenzentrum. Es fehlte nur noch die Genehmigung der Ausländerbehörde. Auch der Leiter ihrer Wohngruppe war »guter Dinge, dass sie bei dem Termin eine Genehmigung für die Ausbildungsaufnahme in der Pflege erhalten wird«.
Doch das Gegenteil passiert: Drei Polizisten nehmen Aysu fest, noch am selben Abend wird sie nach Aserbaidschan abgeschoben. Sie erleidet einen Nervenzusammenbruch.
Der Wohngruppenleiter ist entsetzt: »Dieser Vorgang war das menschenunwürdigste Szenario, das wir jemals im Rahmen der Jugendhilfe miterleben mussten.« Kaum volljährig, ist Aysu in Baku plötzlich auf sich allein gestellt. Bei Bekannten hat sie eine notdürftige Übernachtungsmöglichkeit, weiß aber nicht, wie es danach weitergehen soll. PRO ASYL unterstützte und beriet Aysu in dieser Zeit und berichtete bereits Ende 2024 über ihre Abschiebung. Kürzlich gab es gute Neuigkeiten: Nach großer, auch öffentlich gezeigter, Solidarität und mit Hilfe von Rechtsanwält*innen wird ihre Wiedereinreisesperre endlich verkürzt. Doch noch immer dauert es, bis sie das Visum bekommt. Erst im September 2025, ein Jahr nach der umstrittenen Abschiebung, kann Aysu endlich nach Deutschland zurückkehren und ihre Ausbildung beginnen, ausgestattet mit einer Aufenthaltserlaubnis. Trotz des positiven Ausgangs: Die junge Frau hat ein Jahr verloren.
*Name geändert
dmo, ie, jb, sch, tc