Stellungnahme zum Leistungsanpassungsrechtsgesetz

August 2025

Stel­lung­nah­me zum Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les eines Geset­zes vom 8.8.2025 zur Ände­rung der Gewäh­rung von Leis­tun­gen für Per­so­nen, die in Anwen­dung der Richt­li­nie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zur Auf­ent­halts­ge­wäh­rung zum vor­über­ge­hen­den Schutz erhal­ten oder bean­tragt haben (Leis­tungs­rechts­an­pas­sungs­ge­setz).

Aus Sicht von PRO ASYL führt der Gesetz­ent­wurf zu einer mas­si­ven sozia­len Schlech­ter­stel­lung eines Teils der ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten in Deutsch­land: Finan­zi­el­le Ein­bu­ßen, künst­li­che Erschwer­nis­se und Dis­kri­mi­nie­rung im All­tag durch die Bezahl­kar­te, höhe­re Hür­den beim Arbeits­markt­zu­gang und zur Gesund­heits­ver­sor­gung wer­den die Fol­ge sein. Ein hoher Umstel­lungs­auf­wand, chao­ti­sier­te Ver­wal­tungs­ab­läu­fe auf­grund von unter­schied­li­chen Zustän­dig­kei­ten für das­sel­be Kli­en­tel sowie Mehr­kos­ten für Län­der und Kom­mu­nen sind zu erwar­ten. Für sich genom­men erschließt sich – jen­seits der sym­bo­li­schen und popu­lis­ti­schen Distan­zie­rung von der Soli­da­ri­tät mit ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten und bedürf­ti­gen Men­schen im All­ge­mei­nen – kein Sinn im vor­lie­gen­den Gesetzentwurf.
PRO ASYL lehnt den Ent­wurf des Leis­tungs­rechts­an­pas­sungs­ge­set­zes daher in Gän­ze ab.

August 2025, 10 S.