Stellungnahme zum Leistungsanpassungsrechtsgesetz
August 2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes vom 8.8.2025 zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz).
Aus Sicht von PRO ASYL führt der Gesetzentwurf zu einer massiven sozialen Schlechterstellung eines Teils der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland: Finanzielle Einbußen, künstliche Erschwernisse und Diskriminierung im Alltag durch die Bezahlkarte, höhere Hürden beim Arbeitsmarktzugang und zur Gesundheitsversorgung werden die Folge sein. Ein hoher Umstellungsaufwand, chaotisierte Verwaltungsabläufe aufgrund von unterschiedlichen Zuständigkeiten für dasselbe Klientel sowie Mehrkosten für Länder und Kommunen sind zu erwarten. Für sich genommen erschließt sich – jenseits der symbolischen und populistischen Distanzierung von der Solidarität mit ukrainischen Geflüchteten und bedürftigen Menschen im Allgemeinen – kein Sinn im vorliegenden Gesetzentwurf.
PRO ASYL lehnt den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes daher in Gänze ab.
August 2025, 10 S.