Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Juli 2025

Im Rah­men der Ver­bän­de­an­hö­rung nimmt PRO ASYL Stel­lung zu dem Gesetz­ent­wurf zur Umset­zung der GEAS-Reform im natio­na­len Recht.

Der vor­lie­gen­de Geset­zes­ent­wurf beinhal­tet die größ­te Ände­rung der deut­schen Asyl­ge­setz­ge­bung seit dem soge­nann­ten Asyl­kom­pro­miss 1993. Die im Juni 2024 ver­ab­schie­de­te Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS), die ab dem Som­mer 2026 in Anwen­dung sein wird, wur­de von zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen mehr­fach als erheb­li­che Ver­schär­fung des euro­päi­schen Asyl­rechts kri­ti­siert, die den Schutz flie­hen­der Men­schen in der EU gefähr­det. Wie bereits in einer gemein­sa­men zivil­ge­sell­schaft­li­chen Stel­lung­nah­me von Juli 2024 gefor­dert, muss bei der natio­na­len Umset­zung der Reform sicher­ge­stellt wer­den, dass Men­schen­rech­te best­mög­lich geach­tet und rechts­staat­li­che Stan­dards in Deutsch­land best­mög­lich gewahrt wer­den. Der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf nutzt die bestehen­den men­schen­recht­li­chen Spiel­räu­me für Ver­bes­se­run­gen aus unse­rer Sicht nicht.

Juli 2025, 37 S.