PRO ASYL hat sich an der deutsch-polnischen Grenze ein Bild der Lage verschafft und direkt vor Ort mit Schutzsuchenden gesprochen. Die Beobachtungen sind alarmierend.
Was PRO ASYL-Mitarbeiter*innen gestern an der deutsch-polnischen Grenze miterlebt haben, lässt nichts Gutes für die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde unter der neuen Bundesregierung erwarten. „Rechtswidrige Zurückweisungen – auch von besonders schutzbedürftigen Menschen – sowie Racial Profiling, all das sieht danach aus, dass Menschen der Zugang zum Asylverfahren grundsätzlich verwehrt werden soll. Solche Ansätze kennen wir bisher aus Polen und Ungarn. Es ist ein erschreckendes Alarmzeichen für unsere Demokratie, dass nun auch die neue Bundesregierung in diesen gefährlichen Kanon der Rechtsbrüche einstimmt“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatten im Wahlkampf mit der Ankündigung Schlagzeilen gemacht, künftig auch Schutzsuchenden, die einen Asylantrag stellen, die Einreise zu verweigern – ein klarer Bruch mit geltendem internationalen und europäischen Recht. PRO ASYL hat sich am 7. Mai in Frankfurt an der Oder und im angrenzenden polnischen Słubice ein Bild von der Lage gemacht.
Eindruck vor Ort: Racial Profiling und Zurückweisungen
Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, war vor Ort und kommentiert: „Die hohe Präsenz der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze ist augenfällig – und leider überrascht es wenig, dass bei den Kontrollen eindeutig auf grundrechtswidriges Racial Profiling gesetzt wird. Alle Menschen, die aus Sicht der anwesenden Bundespolizist*innen nicht in das Bild eines Deutschen oder einer Europäerin passen, wurden kontrolliert, alle anderen durchgewunken. Das führte zu der Situation, dass einige unseres PRO ASYL-Teams rausgezogen und kontrolliert wurden und andere nicht.“
PRO ASYL hat vor Ort mit Menschen gesprochen, die von Zurückweisungen betroffen sind. Einige von ihnen berichten, dass sie gestern oder manche auch schon einige Tage zuvor, versucht haben, einen Asylantrag zu stellen – der jedoch ignoriert wurde. Sie wurden auf die polnische Seite zurückgeschickt, obwohl es dort so gut wie keine Unterbringungsmöglichkeiten gibt. So landen die Zurückgewiesenen aller Wahrscheinlichkeit nach vorerst auf der Straße.
„Unsere Beobachtungen bestätigen unsere Befürchtung, dass Schutzsuchende an den deutschen Binnengrenzen rechtswidrig zurückgewiesen und ihre Asylanträge schlicht nicht registriert werden. Auch wenn Dobrindt plant, diese Praxis auszuweiten, bleibt es dabei: Jeder deutsche Beamte und jede Beamtin muss sich an geltendes Recht halten! Das europäische Recht verbietet die Abweisung asylsuchender Menschen“, so Alaows.
Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen bleiben rechtswidrig!
Innenminister Dobrindt hat laut Presseberichten am 7. Mai 2025 die Bundespolizei angewiesen, Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen vorzunehmen. Damit wurde eine mündliche Klarstellung von Angela Merkel aus dem Jahr 2015 ignoriert und so getan, als könne man allein damit Zurückweisungen ermöglichen. Diese Argumentation kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das EU-Recht mit der Dublin-Verordnung solchen Zurückweisungen klar entgegensteht und die deutsche gesetzliche Regelung damit verdrängt. Dies ändert sich auch durch eine Anweisung von Herrn Dobrindt nicht.
PRO ASYL fordert von der neuen Bundesregierung, die rechtswidrige Praxis der Zurückweisung von Schutzsuchenden sofort einzustellen.
Hier hat PRO ASYL das Thema der Zurückweisungen ausführlich rechtlich eingeordnet: Was sind eigentlich „Zurückweisungen“? | PRO ASY