07.02.2018

PRO ASYL: Deutsch­land auf dem Weg zum Ausgrenzungsland

Der aus­ge­han­del­te Koali­ti­ons­ver­trag hat aus Sicht von PRO ASYL dra­ma­ti­sche Fol­gen für Flücht­lin­ge. Die von den Hard­li­nern der Uni­on durch­ge­setz­ten Maß­nah­men sind über­wie­gend inte­gra­ti­ons­feind­lich, teil­wei­se rechts­wid­rig und zie­len auf Aus­gren­zung und Abschie­bung. Allen Beden­ken zum Trotz trägt nun auch die SPD-Spit­ze den har­ten repres­si­ven Kurs der Uni­on mit.

»Die gro­ße aber lös­ba­re Auf­ga­be der Inte­gra­ti­on geflüch­te­ter Men­schen wird ver­sem­melt«, kri­ti­siert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Die avi­sier­te mona­te­lan­ge Iso­lie­rung von Asyl­su­chen­den in Ankunfts‑, Ent­schei­dungs- und Rück­füh­rungs­zen­tren (sog. »ANkER-Zen­tren«) ist ent­wür­di­gend. Mit dem in den Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen herr­schen­den Arbeits­ver­bot (§61 AsylG) wird Inte­gra­ti­on ver­hin­dert. Die Fol­gen der Dau­er­iso­lie­rung von Men­schen in Lagern sind Per­spek­tiv­lo­sig­keit, Ver­elen­dung und Stig­ma­ti­sie­rung – ein Nähr­bo­den für Kon­flik­te, der Rechts­po­pu­lis­ten und Ras­sis­ten ste­tig neue Nah­rung geben wird.

Die ver­ein­bar­te unab­hän­gi­ge und flä­chen­de­cken­de Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung ist drin­gend erfor­der­lich und kommt einer For­de­rung von PRO ASYL und Ver­bän­den nach. Sie wird die nega­ti­ven und dis­kri­mi­nie­ren­den Aus­wir­kun­gen der ANkER-Zen­tren jedoch nicht sub­stan­ti­ell ver­hin­dern können.

PRO ASYL befürch­tet, dass mit der Iso­lie­rung in ANkER-Zen­tren auch von der Über­stel­lung in ande­re EU-Staa­ten bedroh­te Men­schen unter Aus­rei­se- und Abschie­be­druck gesetzt wer­den. Das Abschie­be­haft­sys­tem wird aus­ge­baut, die Anfor­de­run­gen  für Abschie­be­haft und Aus­rei­se­ge­wahr­sam sol­len gesenkt werden.

Eini­gung zulas­ten von Schutz­su­chen­den und der EU-Grenzstaaten

Die Gro­Ko hat im bekannt gewor­de­nen Ent­wurf des Koali­ti­ons­ver­trags die Zie­le ihrer EU-Flücht­lings­po­li­tik repres­siv for­mu­liert: In den Grenz­la­gern der EU sol­len die Asyl­ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den, von dort aus sol­len auch die Abschie­bun­gen stattfinden.

Das Prin­zip der Zustän­dig­keit des Erst­ein­rei­se­lan­des müs­se »eine über­ge­ord­ne­te Rol­le spie­len«. Der Druck auf die ohne­hin über­for­der­ten EU-Grenz­staa­ten wie Grie­chen­land, Ita­li­en und ande­re wird ver­stärkt. Für Flücht­lin­ge steigt die Gefahr, in einem der kata­stro­pha­len Auf­fang­la­ger an den EU-Außen­gren­zen ohne fai­res Asyl­ver­fah­ren abge­scho­ben zu werden.

PRO ASYL hat­te bereits an den Son­die­rungs­er­geb­nis­sen fun­dier­te Kri­tik geübt, ins­be­son­de­re bei der Rege­lung zum Fami­li­en­nach­zug und zur Ein­stu­fung von Staa­ten als siche­ren Her­kunfts­län­dern nach Anerkennungsquote.

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