19.06.2017

Anläss­lich des Welt­flücht­lings­tags am 20.Juni und vor dem EU-Gip­fel am 22. Juni appel­lie­ren PRO ASYL, Pari­tä­ti­scher Gesamt­ver­band, Jesui­ten-Flücht­lings­dienst, Repu­bli­ka­ni­scher Anwalts­ver­ein und Neue Rich­ter­ver­ei­ni­gung an die Staats- und Regie­rungs­chefs, für ein offe­nes Euro­pa für Flücht­lin­ge ein­zu­tre­ten.

Sie war­nen vor einer Abwäl­zung der Ver­ant­wor­tung für Flücht­lin­ge an Dritt­staa­ten, in denen Flücht­lin­ge der Rechts­un­si­cher­heit und Aus­sichts­lo­sig­keit aus­ge­setzt wer­den. Die Euro­päi­sche Uni­on trägt dazu bei, dass sich der auf den uni­ver­sel­len Men­schen­rech­ten auf­bau­en­de Flücht­lings­schutz ein­schnei­dend wan­delt und sich immer mehr Staa­ten ihrer Ver­ant­wor­tung entziehen.

Der­zeit ent­wi­ckeln die Regie­run­gen und auch die EU selbst flücht­lings­feind­li­che Abwehr­stra­te­gien. Sie erlas­sen Geset­ze, die der Abwehr natio­na­lis­ti­scher und anti-euro­päi­scher Par­tei­en und Ent­wick­lun­gen die­nen sol­len, sich in ihrer Wir­kung aber kaum von den For­de­run­gen die­ser Bewe­gun­gen unter­schei­den. Dadurch gewin­nen anti-euro­päi­sche Ent­wick­lun­gen zuneh­mend gesell­schafts­po­li­ti­sche Akzeptanz.

Der Mut, anti-euro­päi­schen Posi­tio­nen durch eine flücht­lings­freund­li­che Poli­tik ent­ge­gen zu wir­ken, fehlt Regie­run­gen wie auch der Uni­on. Nicht aber die Abwehr von Flücht­lin­gen stärkt die euro­päi­sche Inte­gra­ti­on, son­dern ihre Aufnahme.

Die Orga­ni­sa­tio­nen wen­den sich ent­schie­den gegen die aktu­el­le Poli­tik der Abschot­tung und fordern:

  • Ein offe­nes Euro­pa für Flücht­lin­ge ohne Ober­gren­ze, die Stär­kung des indi­vi­du­el­len Asyl­rechts und die Auf­nah­me und Inte­gra­ti­on von Flüchtlingen.
  • Dabei müss­ten die nord- und mit­tel­eu­ro­päi­schen Indus­trie­staa­ten zunächst die Haupt­ver­ant­wor­tung tra­gen. In einem Sys­tem unter­schied­li­cher Geschwin­dig­kei­ten müs­sen vor­ran­gig Mit­glied­staa­ten, die eine Ein­wan­de­rungs­tra­di­ti­on ent­wi­ckelt haben, Flücht­lin­ge auf­neh­men und die Ver­ant­wor­tung für die­se unter sich aufteilen.
  • Ein Finanz­aus­gleich für Mit­glied­staa­ten, die Flücht­lin­ge auf­neh­men, soll geschaf­fen wer­den. Bei der Auf­tei­lung der Ver­ant­wor­tung muss fami­liä­ren, kul­tu­rel­len und sons­ti­gen Bin­dun­gen der Flücht­lin­ge Vor­rang ein­ge­räumt wer­den. Lang­fris­tig müs­sen ein­heit­li­che Ver­fah­rens- und Auf­nah­me­stan­dards geschaf­fen werden.
  • Die EU muss für Flücht­lin­ge ein fai­res, indi­vi­du­el­les Ver­fah­ren ein­schließ­lich einer Beschwer­de­instanz gegen ableh­nen­de Ent­schei­dun­gen auf euro­päi­schem Boden gewähr­leis­ten. Das Refou­le­ment-Ver­bot nach Art. 33 Abs. 1 der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on sowie nach Art. 3 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on muss strikt beach­tet werden.
  • Eine ver­ant­wort­li­che und den Men­schen­rech­ten ver­pflich­te­te Poli­tik darf gar nicht anders han­deln, als Flücht­lin­ge in See­not zu ret­ten. Nicht­staat­li­che See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen dür­fen nicht dif­fa­miert und kri­mi­na­li­siert wer­den, son­dern müs­sen unter­stützt wer­den. Eine Ver­stär­kung der See­not­ret­tung ist drin­gend geboten.
  • Die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen in der EU und in den Mit­glied­staa­ten müs­sen Alter­na­ti­ven zur lebens­ge­fähr­den­den Flucht schaf­fen, z.B. durch umfang­rei­che Pro­gram­me zur Neu­an­sied­lung von Flücht­lin­gen (Resett­le­ment), Gewäh­rung huma­ni­tä­rer Visa, Gewäh­rung von Fami­li­en­nach­zug etc.
  • Die Schaf­fung einer unmit­tel­bar an die Asy­l­ent­schei­dung anschlie­ßen­den Frei­zü­gig­keits­be­rech­ti­gung für inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te in der Uni­on ver­bun­den mit einer gegen­sei­ti­gen Aner­ken­nung der Sta­tus­ent­schei­dun­gen durch die Mitgliedstaaten.

Zur gemein­sa­men Erklä­rung »Für ein offe­nes Euro­pa« geht es hier.

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