18.09.2025

Eine von Frag­Den­Staat ver­öf­fent­lich­te inter­ne Wei­sung des Aus­wär­ti­gen Amtes offen­bart: Här­te­fäl­le sol­len nur auf dem Papier exis­tie­ren. PRO ASYL sieht dar­in einen Bruch des Grund- und Men­schen­rechts auf Fami­li­en­ein­heit und for­dert die Bun­des­re­gie­rung auf, die Wei­sung sofort zurück­zu­neh­men und eine anwend­ba­re Här­te­fall­re­ge­lung zu schaf­fen. Maß­stä­be müs­sen dabei die Grund­rech­te und die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on sein – nicht poli­ti­sches Kalkül.

„Die Bun­des­re­gie­rung ver­kauft eine huma­ni­tä­re Aus­nah­me, die in Wahr­heit nie grei­fen soll. Das zeigt die öffent­lich gewor­de­ne Wei­sung schwarz auf weiß. Selbst eine Tren­nung klei­ner Kin­der von ihren Eltern wird erst nach fünf Jah­ren als Här­te­fall ein­ge­stuft – Kin­der ab drei Jah­ren müs­sen sogar zehn Jah­re Tren­nungs­zeit erlei­den, damit ihre Situa­ti­on als schlimm genug ein­ge­stuft wird. Die­se soge­nann­ten huma­ni­tä­ren Aus­nah­men haben ihren Namen nicht ver­dient”, sagt Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL. „Das wider­spricht den Ver­spre­chen, die die Bun­des­re­gie­rung wäh­rend der Ver­hand­lun­gen zum Gesetz gemacht hat. Das Gesetz bricht das Grund- und Men­schen­recht auf Fami­li­en­ein­heit, selbst in Här­te­fäl­len!”, so Alaows.

Här­te­fall­re­ge­lung so for­mu­liert, dass sie wir­kungs­los bleibt

Die Här­te­fall­re­ge­lung wur­de in dem „Gesetz zur Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten”, das seit dem 25. Juli 2025 in Kraft ist, als Auf­fang­re­ge­lung ver­kauft – doch die nun öffent­lich gewor­de­ne Wei­sung zeigt: Sie bleibt völ­lig wir­kungs­los. Denn das Minis­te­ri­um for­mu­liert so vie­le Bedin­gun­gen, dass im End­ef­fekt fast jeder Fall abge­lehnt wer­den kann: 

Wenn die lan­gen Tren­nungs­zei­ten nicht erfüllt sind, sol­len nur sin­gu­lä­re Ein­zel­schick­sa­le berück­sich­tigt wer­den. Schwer­wie­gen­de Situa­tio­nen, die vie­le Men­schen betref­fen, wer­den igno­riert, allein aus dem Grund, dass sie nicht nur eine Ein­zel­per­son betref­fen. Als Bei­spie­le für einen Här­te­fall wer­den „schwe­re, nur im Bun­des­ge­biet zu behan­deln­de Krank­hei­ten“ und „in Kür­ze bevor­ste­hen­der Tod“ genannt. Selbst der Umstand, dass Klein­kin­der ohne ihre Eltern im Aus­land sind, sei „nicht per se aus­rei­chend“. Zudem gibt es zahl­rei­che Grün­de, die eine Ableh­nung ermög­li­chen, etwa die Unter­stel­lung, die Fami­lie habe sich absicht­lich getrennt. 

Fami­li­en wer­den durch absur­de Vor­ga­ben in Hoff­nungs­lo­sig­keit gestürzt die Chan­ce, über­haupt eines Tages wohl­be­hal­ten beein­an­der zu sein, rückt in jah­re­lan­ge Fer­ne. Damit igno­riert das Aus­wär­ti­ge Amt nicht nur sei­ne men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen, son­dern auch das Kin­des­wohl und die vom Gesetz­ge­ber aus­drück­lich zuge­si­cher­te Mög­lich­keit von Här­te­fäl­len. Statt Inte­gra­ti­on zu för­dern, pro­du­ziert die­se Poli­tik Rechts­un­si­cher­heit, psy­chi­sche Belas­tun­gen, ein­sa­me Kind­hei­ten und gebro­che­ne Biografien.

PRO ASYL mahnt: Fami­li­en gehö­ren zusam­men, auch bei geflüch­te­ten Fami­li­en muss das gelten!

Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen zu der Wei­sung des Aus­wär­ti­gen Amtes und zum aus­ge­setz­ten Fami­li­en­nach­zug fin­den Sie hier: Wei­sung des Aus­wär­ti­gen Amtes zum Fami­li­en­nach­zug: Die meis­ten Här­te­fäl­le wer­den igno­riert | PRO ASYL

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