27.11.2016

PRO ASYL kri­ti­siert Abschie­bungs­plä­ne für AfghanInnen

Die Kon­fe­renz der Innen­mi­nis­ter und ‑sena­to­ren von Bund und Län­dern (IMK) tagt ab Diens­tag in Saar­brü­cken. PRO ASYL hat die IMK im Vor­feld auf­ge­for­dert, noch­mals über die dro­hen­den Abschie­bun­gen für afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge zu bera­ten. PRO ASYL for­dert einen Ver­zicht auf Abschie­bun­gen, einen siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus mit dem Recht auf Fami­li­en­nach­zug und ein Ende der Ver­un­si­che­rungs­stra­te­gie gegen afgha­ni­sche Flücht­lin­ge, deren einer Bestand­teil die Absen­kung der Schutz­quo­ten in der Ent­schei­dungs­pra­xis des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge ist. Völ­lig gegen­läu­fig zu einer Ver­schlech­te­rung der Ver­hält­nis­se in Afgha­ni­stan wird nicht mehr Flücht­lings­schutz gewährt, son­dern weniger.

Von Janu­ar bis Okto­ber 2016 wur­de über die Asyl­an­trä­ge von 32.252 Afgha­nIn­nen inhalt­lich ent­schie­den. Davon wur­den 14.107 Anträ­ge abge­lehnt. Zuneh­mend kommt es dabei zu Ableh­nun­gen, bei denen das im Ein­zel­fall vor­ge­tra­ge­ne Ver­fol­gungs­ge­sche­hen wie auch die ver­schlech­ter­te Lage in Afgha­ni­stan nicht aus­rei­chend reflek­tiert wer­den. Mit dem Aus­stieg aus dem jah­re­lan­gen Ver­zicht auf Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan hat sich die Poli­tik auf einen Weg der voll­kom­me­nen Igno­ranz bege­ben. Mit dem Abschluss eines afgha­nisch-deut­schen Rück­über­nah­me­ab­kom­mens im Okto­ber rücken Abschie­bun­gen näher. Sie wür­den Vie­le gro­ßen Gefah­ren aus­set­zen und sie in die Ver­elen­dung führen.

Die immer wie­der kol­por­tier­te Behaup­tung, zumin­dest gewis­se Regio­nen Afgha­ni­stans sei­en sicher, stimmt mit den Rea­li­tä­ten in die­sem Land in kei­ner Wei­se über­ein. 2016 ist bis­lang bereits ein Jahr wei­te­rer dra­ma­ti­scher Ver­schlech­te­run­gen und einer Zunah­me der Unsi­cher­heit im Lan­de. Dies zeigt allein schon die hohe Zahl der Bin­nen­ver­trie­be­nen, die inner­halb weni­ger Mona­te noch­mals um Hun­dert­tau­sen­de zuge­nom­men hat. Die Unsi­cher­heit in den nörd­li­chen Lan­des­tei­len Afgha­ni­stans – von Regie­rungs­ver­tre­tern hier­zu­lan­de lan­ge geleug­net –,  ins­be­son­de­re auch das zwei­te Auf­tau­chen der Tali­ban in Kun­dus und der jüngs­te Anschlag auf das deut­sche Kon­su­lat in Masar‑e Scha­rif haben neue Bin­nen­ver­trie­be­ne geschaffen.

Seit Juni spitzt sich die Lage aber auch dra­ma­tisch zu, weil Afgha­ni­stans Nach­bar­län­der Paki­stan und auch Iran, Afgha­nIn­nen, die gro­ßen­teils lan­ge dort gelebt haben, mit gro­ßem Druck zur Rück­kehr nöti­gen. Bin­nen weni­ger Mona­te wur­den allein 400.000 Flücht­lin­ge aus Paki­stan nach Afgha­ni­stan zurück­ge­schickt. Die mate­ri­el­le und imma­te­ri­el­le Unter­stüt­zung, die für sie geleis­tet wer­den kann, ist mini­mal. Es ist unklar, wohin die vie­len Rück­keh­re­rIn­nen gehen soll­ten, wie sie unter­ge­bracht wer­den kön­nen und wo im Lan­de eine dau­er­haf­te Per­spek­ti­ve für sie geschaf­fen wer­den könn­te. Vie­le drän­gen nach Kabul und in die weni­gen ande­ren grö­ße­ren Städ­te, wo eine Ver­sor­gungs­in­fra­struk­tur in der benö­tig­ten Grö­ßen­ord­nung über­haupt nicht auf­ge­baut wer­den kann.

Tali­ban und ande­re bewaff­ne­te Kräf­te beherr­schen einen grö­ße­ren Teil des Ter­ri­to­ri­ums als jemals nach 2001, dem Jahr der mili­tä­ri­schen Intervention.

Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on folgt einem Irr­weg, den sie am 5. Novem­ber 2015 beschrie­ben hat als das Ziel, »zur Schaf­fung und Ver­bes­se­rung inner­staat­li­cher Flucht­al­ter­na­ti­ven bei[zu]tragen und vor die­sem Hin­ter­grund die Ent­schei­dungs­grund­la­gen des BAMF [zu] über­ar­bei­ten und an[zu]passen.« Nach dem Koali­ti­ons­be­schluss sank die Schutz­quo­te bezeich­nen­der­wei­se rapi­de von 78% in 2015 auf unter 50% im August 2016. Inner­staat­li­che Flucht­al­ter­na­ti­ven zu schaf­fen war bereits zum Zeit­punkt der Ver­stän­di­gung zwi­schen CDU, CSU und SPD eine völ­li­ge Selbstüberschätzung.

Alle Presse­mitteilungen