03.03.2009

PRO ASYL und Ver­band bina­tio­na­ler Fami­li­en u. Part­ner­schaf­ten, iaf e.V.: eine Poli­tik der Abschre­ckung und Stigmatisierung

Das Gesetz zur Errich­tung einer Visa­warn­da­tei soll am Mitt­woch im Kabi­nett beschlos­sen und dann ins Par­la­ment ein­ge­bracht wer­den. PRO ASYL und der Ver­band bina­tio­na­ler Fami­li­en und Part­ner­schaf­ten, iaf e.V., befürch­ten, dass mit dem Vor­stoß eine Poli­tik der Abschre­ckung und Stig­ma­ti­sie­rung betrie­ben wer­den soll. Die Ver­bän­de for­dern die Bun­des­re­gie­rung auf, ihr Vor­ha­ben zurückzuziehen.

Mit der Ein­füh­rung einer Groß­da­ten­bank fin­den sich unbe­schol­te­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in einer Gefähr­der­da­tei wie­der. „Ein­la­der wer­den unter den Gene­ral­ver­dacht des Miss­brauchs gestellt. Dies ist unver­hält­nis­mä­ßig und des­we­gen ver­fas­sungs­wid­rig“ kri­ti­sier­te Marei Pel­zer von PRO ASYL.

„Die geplan­te Zen­tral­da­tei wird das Fami­li­en­le­ben von bina­tio­na­len Fami­li­en stark beein­träch­ti­gen. Vie­le wer­den abge­schreckt, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge regel­mä­ßig aus dem Aus­land ein­zu­la­den,“ so Hil­trud Stö­cker-Zafa­ri vom Ver­band bina­tio­na­ler Familien.

Erfasst wer­den sol­len in der Ein­la­der­da­tei die Men­schen, die aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge ein­la­den, für Unter­halt und ggf. Abschie­bungs­kos­ten bür­gen oder nur den Ein­la­dungs­zweck bestä­ti­gen. Erfasst wer­den kön­nen zudem Per­so­nen, die für Orga­ni­sa­tio­nen Ein­la­dun­gen aus­spre­chen, aber auch die Orga­ni­sa­tio­nen selbst. Wer fünf­mal inner­halb von 24 Mona­ten ein­lädt, ist als Viel­ein­la­der gespei­chert. Auf ihre Daten haben alle Bot­schaf­ten und Aus­län­der­be­hör­den Zugriff. In die­ser Datei der Unbe­schol­te­nen wer­den sich künf­tig Kir­chen­ge­mein­den, Sport­ver­ei­ne, Jugend­ver­bän­de, aber auch Fami­li­en fin­den, die ihre Ver­wand­ten und Freun­de aus visum­pflich­ti­gen Staa­ten einladen.

Teil der Daten­bank soll auch eine Warn­da­tei sein. Bereits Ver­dachts­mo­men­te sol­len aus­rei­chen, um in die­ser Datei gespei­chert zu wer­den. So ist von Per­so­nen die Rede bei „denen zurei­chen­de tat­säch­li­che Anhalts­punk­te für einen Ver­dacht bestehen“, dass sie bestimm­te Straf­ta­ten „bege­hen oder began­gen haben“. Die For­mu­lie­rung macht klar, dass auch der Ver­dacht gespei­chert wer­den soll, der sich nicht bestä­tigt hat. Damit wird das rechts­staat­li­che Prin­zip der Unschulds­ver­mu­tung auf­ge­ge­ben und Gespei­cher­te zu poten­ti­el­len Kri­mi­nel­len gemacht. Dies ist eines von meh­re­ren Ele­men­ten, die rechts­staats- und damit ver­fas­sungs­wid­rig sind.

Was in der EU am Wider­stand des EU-Par­la­ments geschei­tert ist, will die Bun­des­re­gie­rung jetzt den eige­nen Bür­gern zumu­ten. PRO ASYL und der Ver­band bina­tio­na­ler Fami­li­en sehen in die­sem Geset­zes­vor­ha­ben einen wei­te­ren Schritt in Rich­tung Über­wa­chungs­staat. Eine Visa-Warn-Datei ist mit der frei­heit­li­chen Kon­zep­ti­on des Grund­ge­set­zes nicht zu vereinbaren.

Marei Pel­zer, PRO ASYL

Hil­trud Stö­cker-Zafa­ri, Ver­band bina­tio­na­ler Fami­li­en und Part­ner­schaf­ten, iaf e.V.

Hin­weis:   Die Stel­lung­nah­men der Ver­bän­de fin­den Sie im Inter­net unter: www.proasyl.de und www.verband-binationaler.de

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