13.07.2020

PRO ASYL zu den heu­ti­gen Bera­tun­gen zwi­schen der EU und Vertreter*innen nord­afri­ka­ni­scher Staaten

Anläss­lich der heu­ti­gen Video­kon­fe­renz von EU-Kom­mis­si­on und –Innenminister*innen mit Vertreter*innen nord­afri­ka­ni­scher Staa­ten zum The­ma »Bekämp­fung von Schleu­ser­kri­mi­na­li­tät« kri­ti­siert PRO ASYL: Aus­la­ge­rung von Grenz­schutz und Abschot­tung sind kein Ersatz für Men­schen­rech­te, Huma­ni­tät und Solidarität.

Weni­ger als eine Woche nach dem Tref­fen der 27 EU-Innenminister*innen zum The­ma See­not­ret­tung kom­men heu­te Vertreter*innen der EU mit Minister*innen nord­afri­ka­ni­scher Staa­ten zusam­men. Bereits ver­gan­ge­ne Woche berie­ten die EU-Innenminister*innen vor­ran­ging über Außen­grenz­schutz und Schleu­ser­be­kämp­fung anstatt über die Ret­tung von Men­schen­le­ben im Mit­tel­meer. Die­se ers­ten Akzen­te der deut­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft zur Flücht­lings­po­li­tik sind höchst problematisch.

»Statt eine staat­li­che, euro­päi­sche See­not­ret­tung anzu­vi­sie­ren, geht es den EU-Innenminister*innen nur um Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung von Flucht«, kom­men­tiert Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Refe­ren­tin von PRO ASYL. »Zur Ver­hin­de­rung von Todes­fäl­len im Mit­tel­meer setzt die EU nur auf eine Stra­te­gie: Zwei­fel­haf­te Deals und Grenz­schutz aus­la­gern. Um die­ses Ziel zu errei­chen, wer­den schlimms­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, wie wir sie aus Liby­en ken­nen, in Kauf genommen«.

Unter ande­rem wird die Teil­nah­me von Vertreter*innen der soge­nann­ten liby­schen Ein­heits­re­gie­rung sowie Alge­ri­ens und Tune­si­ens erwar­tet. Das Bür­ger­kriegs­land Liby­en gehört zu den Haupt­ziel­län­dern der Gel­der des Euro­päi­schen Not­hil­fe-Treu­hand­sfonds (EUTF). Laut Oxfam wur­den allein 90 Mil­lio­nen Euro über den EUTF für Trai­ning und Aus­rüs­tung für die soge­nann­te »liby­sche Küs­ten­wa­che«, ein Zusam­men­schluss von Mili­zen, aus­ge­ge­ben. Dazu kommt noch Unter­stüt­zung ein­zel­ner EU-Mit­glied­staa­ten. »Durch ihre viel­fäl­ti­ge Unter­stüt­zung für die »liby­sche Küs­ten­wa­che« machen sich die EU und Staa­ten wie Ita­li­en im völ­ker­recht­li­chen Sin­ne an den Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen die­ser Ein­heit gegen schutz­su­chen­de Men­schen mit­schul­dig«, stellt Judith fest.

In ihren Ein­sät­zen bringt die soge­nann­te »liby­sche Küs­ten­wa­che« Boots­flücht­lin­ge regel­mä­ßig durch gefähr­li­che Manö­ver in Gefahr und bedroht sie und die Besat­zun­gen von zivi­len See­not­ret­tungs­schif­fen mit Schuss­waf­fen. Von 2016 bis 2019 wur­den mehr als 53.000 Boots­flücht­lin­ge durch die »liby­sche Küs­ten­wa­che« abge­fan­gen und zurück in die berüch­tig­ten Haft­la­ger geschleppt. Dort dro­hen will­kür­li­che Haft, Miss­hand­lung, Fol­ter und sexu­el­le Gewalt. Den­noch hält die EU unver­min­dert  an der Zusam­men­ar­beit mit der »liby­schen Küs­ten­wa­che« fest.

»Die EU muss einen breit ange­leg­ten See­not­ret­tungs­dienst ein­rich­ten und lang­fris­tig lega­le und gefah­ren­freie Wege nach Euro­pa schaf­fen, statt die Abwehr gegen Geflüch­te­te wei­ter aus­zu­deh­nen. Denn wenn die Men­schen lega­le Ein­rei­se­mög­lich­kei­ten hät­ten, wären sie auch nicht gezwun­gen, ihr Leben in die Hän­de von Schleu­sern zu legen«, so Judith.

PRO ASYL hat zum Beginn der deut­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft einen grund­le­gen­den Para­dig­men­wech­sel hin zu einer men­schen­rechts­ba­sier­ten Flücht­lings­po­li­tik gefor­dert. Die Pres­se­er­klä­rung vom 30. Juni 2020 fin­den Sie hier.

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