11.03.2020

PRO ASYL und Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen for­dern sofor­ti­ge Aner­ken­nung aller von der Beschlag­nah­mung der Akten betrof­fe­nen Personen 

Anläss­lich des Pro­zess­auf­takts gegen den ehe­ma­li­gen Ver­trau­ens­an­walt des Aus­wär­ti­gen Amtes, Yil­maz S. am 12. März 2020 in Anka­ra for­dern PRO ASYL und der Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen die sofor­ti­ge Flücht­lings­an­er­ken­nung aller von der Beschlag­nah­mung der Akten betrof­fe­nen Per­so­nen. Ent­ge­gen der Beteue­run­gen des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ist dies nicht regel­haft der Fall, wie eine Gerichts­ver­hand­lung vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Han­no­ver vor weni­gen Tagen gezeigt hat. Auch stell­te sich im vor­lie­gen­den Fall her­aus, dass der Betrof­fe­ne nicht direkt von den deut­schen Behör­den infor­miert wor­den ist, wie zuvor angekündigt.

Einem kur­di­schen Mann aus der Stadt Nus­ay­bin (an der Gren­ze zu Syri­en) war nach zwei­jäh­ri­gem Kla­ge­ver­fah­ren erst vor Gericht die Flücht­lings­ei­gen­schaft zuge­spro­chen wor­den, obwohl das Aus­wär­ti­ge Amt dem Ver­wal­tungs­ge­richt mit Schrei­ben vom 03. Febru­ar 2020 mit­ge­teilt hat­te, dass die Daten des Klä­gers mög­li­cher­wei­se in die Hän­de des tür­ki­schen Geheim­diens­tes gelangt sei­en. Der Mann selbst war von den deut­schen Behör­den bis­her nicht direkt infor­miert wor­den. Dabei hat­te das BAMF zuvor öffent­lich ange­kün­digt, alle von der Fest­nah­me des für die Deut­sche Bot­schaft täti­gen Ver­trau­ens­an­walts betrof­fe­nen Asyl­fäl­le wür­den von Amts wegen klag­los gestellt und ein Schutz­sta­tus wür­de zugesprochen.

Nach wie vor bleibt die tat­säch­li­che Zahl der Betrof­fe­nen unklar, eben­so die Tat­sa­che, ob ihre Asy­l­ak­ten oder Ein­zel­hei­ten über ihre Asyl­ge­su­che durch die Fest­nah­me des Ver­trau­ens­an­walts in der Tür­kei in die Hän­de tür­ki­scher Behör­den gelangt sein könnten.

Kai Weber vom Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen: »Das Aus­wär­ti­ge Amt muss end­lich alle Zah­len auf den Tisch legen und alle Betrof­fe­nen voll­stän­dig und umfas­send infor­mie­ren. Die­se Unter­rich­tun­gen kön­nen nicht geheim tagen­den  Aus­schuss­sit­zun­gen im Bun­des­tag und den Abge­ord­ne­ten vor­be­hal­ten blei­ben. Die Betrof­fe­nen und deren Fami­li­en müs­sen über zusätz­lich ent­stan­de­ne Gefähr­dun­gen infor­miert werden«.

Die Tür­kei ent­fernt sich seit Jah­ren von rechts­staat­li­chen Ver­hält­nis­sen und setzt eige­ne Staatsbürger*innen und die Oppo­si­ti­on unter Druck. 2019 war das Land unter den Top 3 Her­kunfts­län­dern für Asyl­ge­su­che in Deutsch­land. Die Zahl der aner­kann­ten Flücht­lin­ge aus der Tür­kei spricht Bän­de über den Ver­fol­gungs­druck: Die berei­nig­te Schutz­quo­te für Türk*innen betrug fast 53% – die über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit davon (rund 52 %) waren Aner­ken­nun­gen nach der Gen­fer Flüchtlingskonvention.

»Dass das BAMF bei so einer Ver­fol­gungs­dich­te in der Tür­kei über Vertrauensanwält*innen des AA nach­re­cher­chie­ren lässt, als wür­den recht­staat­li­che Ver­hält­nis­se herr­schen, ist fahr­läs­sig und naiv«, sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Durch die Pra­xis der deut­schen Behör­den, durch Kooperationsanwält*innen Nach­for­schun­gen über Schutz­su­chen­de im Ver­fol­ger­staat zu stel­len und sen­si­ble Daten aus dem Asyl­ver­fah­ren zu über­mit­teln, wur­den die Betrof­fe­nen in Gefahr gebracht.

Wie die jüngs­ten Zah­len aus einer ver­trau­li­chen Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge im Bun­des­tag zei­gen, aus der der NDR zitiert, geht das Aus­maß der betrof­fe­nen Per­so­nen zudem über die bis­he­ri­gen Annah­men deut­lich hin­aus. Danach haben Vertrauensanwält*innen in der Tür­kei im Jahr 2019 zu 592 Asyl­ver­fah­ren Infor­ma­tio­nen gesam­melt. 2015 sei­en es dage­gen noch 23 Ver­fah­ren gewe­sen. Es besteht inso­fern die Gefahr, dass über die bis­her offi­zi­ell min­des­tens 83 betrof­fe­nen und von deut­schen Behör­den über ihre Gefähr­dung infor­mier­ten Per­so­nen hin­aus noch deut­lich mehr Per­so­nen in den Fokus des tür­ki­schen Geheim­diens­tes, auch in Deutsch­land, gera­ten sein könnten.

Für alle Betrof­fe­nen und ihre Ange­hö­ri­gen, die infol­ge der Beschlag­nah­mung der Akten mit einer poli­ti­schen Ver­fol­gung rech­nen müs­sen, sind Schutz­maß­nah­men zu ergreifen.

Hin­ter­grund:

Am 12. März 2020 soll nach Anga­ben des NDR der Pro­zess gegen den ehe­ma­li­gen Ver­trau­ens­an­walt der Deut­schen Bot­schaft in Anka­ra Yil­maz S. begin­nen. Dem Anwalt wird Spio­na­ge für Deutsch­land vor­ge­wor­fen. Er war zuvor vom Aus­wär­ti­gen Amt damit beauf­tragt, Doku­men­te und Unter­la­gen zu prü­fen, die aus der Tür­kei nach Deutsch­land geflo­he­ne tür­ki­sche Staatsbürger*innen zum Beleg ihrer Ver­fol­gung dem BAMF vor­ge­legt hat­ten. S. hat­te die­sen Auf­trag seit mehr als zwan­zig Jah­ren. Die Recher­che­un­ter­la­gen des Anwalts befin­den sich nun in den Hän­den des tür­ki­schen Geheim­diens­tes MIT. Dar­über wur­den 83 Per­so­nen in Deutsch­land zwi­schen­zeit­lich infor­miert. Bei einer spä­te­ren Durch­su­chung der Kanz­lei von S. sol­len wei­te­re fast 300 Akten beschlag­nahmt wor­den sein.

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